Pflegeversicherung: Qualität der Leistungen geschwächt!

Anlässlich einer Pressekonferenz bekräftigte der beigeordnete Generalsekretär Christophe KNEBELER den Standpunkt des LCGBs zur Reform der Pflegeversicherung. Die Reform zeichnet sich vor allem durch Budgeteinsparungen aus, die bereits 2015 eingeleitet und als Gesetz verabschiedet wurden. Erste Anzeichen dieser Budgetkürzungen machen sich bereits durch den Wegfall der Begleitung bei Einkäufen („courses-sorties“) bemerkbar.

Obwohl der Minister für Soziale Sicherheit den Wegfall der Begleitung bei Einkäufen zu entkräften versucht, indem er darauf hinweist, dass diese Leistung durch die sogenannten „gardes“, also Betreuungen, ersetzt wurde, um eine bessere Leistungsqualität zu gewährleisten, so ist diese Erklärung lediglich ein Zeichen für den Mangel an politischem Mut, die Streichung zu bestätigen, die mit der Einführung des Zukunftspak im Jahr 2015 beschlossen wurde. Es ist eine Tatsache, dass im Budget 2018 der Pflegeversicherung ersichtlich ist, dass die Begleitungen bei Einkäufen zum 1. Januar 2018 gestrichen wurden und die Kosten nicht mehr übernommen werden. Ein Ersatz durch andere Leistungen ist nicht vorgesehen.

Der LCGB unterstreicht, dass laut den Gesetzen und Verordnungen, die individuellen oder Gruppenbetreuungen die Sicherheit der Pflegeempfänger gewährleisten, ihre soziale Isolierung vermeiden und den pflegenden Angehörigen eine Ruhepause sichern sollen. Neben den Kriterien zur spezifischen Zuerkennung (Anwesenheit eines pflegenden Angehörigen und Bedarf der dauerhaften Betreuung), müssen die Betreuungen im Hause des Pflegebedürftigen oder in einem Heim erfolgen. Demzufolge entsprechen diese Leistungen nicht einem begleiteten Einkauf.

Die Hilfe bei häuslichen Tätigkeiten ist die einzige Leistung, die eine Grundversorgung des Pflegebedürftigen durch den Einkauf von frischen Lebensmitteln und anderen lebenswichtigen Gütern sichert. Doch so wie auch die Betreuungen stellt diese Leistung keinen Ersatz für die weggefallene Begleitung bei Einkäufen dar.

In Anbetracht der vorangegangenen Erläuterungen, weist der LCGB die Behauptungen des Ministers für Soziale Sicherheit zurück, die die Kürzungen der Leistungen widerlegen sollen, indem nicht vergleichbare Leistungen als Entschädigung angeführt werden. Der LCGB hält jegliche Leistungskürzungen, die auf dieser Entschädigungslogik basieren, für indiskutabel da diese eine Verschlechterung der Pflege zur Folge haben werden. Die Abschaffung der begleiteten Einkäufe führt jetzt schon zu einer Isolierung der Pflegebedürftigen, zu Hause oder im Heim, da keine Teilnahme mehr am öffentlichen Leben stattfindet und könnte kurzfristig zum Verlust von 130 unqualifizierten Vollzeitarbeitsplätzen führen.

Der LCGB fordert den sofortigen Stopp dieser Desinformation durch die Regierung sowie die Einhaltung des Abkommens vom 28. November 2014, das keine Verschlechterung der Leistungen und daraus resultierenden Arbeitsplatzverlusten vorsieht. Der LCGB fordert deshalb eine Arbeitsplatzgarantie für die Angestellten im Pflegesektor und fordert den Minister für Soziale Sicherheit auf, gemeinsam mit den Sozialpartnern eine kontinuierliche Überprüfung der Leistungen einzuführen und eine sofortige Verbesserung sowie rückwirkende Kompensierung aller erkannten Leistungsverschlechterungen beziehungsweise die Überarbeitung der Gesetze und Verordnungen.

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