Cimalux S.A.: Erneuerung des Kollektivvertrags

Die Gewerkschaften LCGB und OGBL haben mit der Geschäftsführung des Unternehmens Cimalux S.A., ein Zementhersteller mit Sitz in Esch-sur-Alzette und Rumelange, einen neuen Kollektivvertrag für das gesamte Personal unterschrieben.

Der Kollektivvertrag wurde auf 3 Jahre verlängert, für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020. Die Vereinbarung umfasst folgende Änderungen:

  • Gehaltsverbesserung:

    • Ab dem 1. Januar 2018 wird die Gehaltstabelle pauschal um 1% erhöht (Berechnung auf Grundlage der Lohnsumme der Angestellten, die unter den Kollektivvertrag fallen)
    • Ab dem 1. Januar 2019 Erhöhung der Gehaltstabelle um 1,5%
    • Ab dem 1. Januar 2020 Erhöhung der Gehaltstabelle um 0.75%

 

  • Gratifikation:

 Die Gratifikation der kollektivvertraglichen Mitarbeiter wird gemäß der durch die Gruppe angewandten Formel berechnet.

Es sei daran erinnert, dass sich die Gratifikation aus einem konventionellen und möglicherweise aus einem individuellen Teil zusammensetzt. Für die Dauer des Kollektivvertrags ist sichergestellt, dass niemand eine Gratifikation erhält, die geringer ist als die, die nach der bisherigen Berechnung ausgezahlt wurde.

  • Arbeitszeit:

 Verschiedene Anpassungen und Konkretisierungen wurden bei der Organisation der Arbeitszeit, der Zuschläge und der Ruhepausen gemacht.

  • Bereitschaftsprämie:

 Der Betrag der Bereitschaftsprämie wird auf 0,35 EUR/Stunde (Index 100) erhöht.

  • Weitere Anpassungen:

 Im Hinblick auf die jüngsten gesetzlichen Änderungen, haben die Vertragsparteien den Kollektivvertrag hinsichtlich des solidarischen Vorruhestands, des Sonderurlaubs und des Urlaubs aus familiären Gründen angepasst.

Die konstruktiv geführten Verhandlungen waren von gegenseitigem Respekt geprägt.

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