Stadt Echternach: Neuer Kollektivvertrag bringt substantielle Verbesserungen

Am 22. Dezember 2017 unterzeichnete der Schöffenrat der Stadt Echternach einen neuen Kollektivvertrag mit der vertragschließenden Gewerkschaft LCGB für die Arbeitnehmer der Stadt.

Gegenüber dem bisherigen Anhang zum Staatsarbeiterkollektivvertrag von 2008, beinhaltet der neue Vertrag folgende wesentliche Verbesserungen:

  • Anwendung des Punktwerts der Gemeindebeamten für die Arbeitnehmer;
  • Anpassung der Überstunden- und Nachtzuschläge;
  • Abschaffung der A-Laufbahn;
  • Erhöhung des Sozialurlaubs;
  • Umwandlung von zwei halben Freistellungstagen in einen Urlaubstag;
  • mehr Flexibilität beim Abbau der Überstunden;
  • Integration der vorteilhaften Winterdienstregelung.

 

Andere Vorteile werden auch weiterhin angewandt:

  • automatischer Aufstieg in die Hilfshandwerkerlaufbahn nach 15 Jahren;
  • Pensionszuschuss in Abhängigkeit der geleisteten Dienstjahre;
  • Vorarbeiterprämie;
  • Anbindung des Punktwerts an den öffentlichen Dienst.

 

Für neu eingestellte Arbeitnehmer gilt von Januar 2018 an eine lineare Lohnstruktur.

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