Der LCGB fordert eine gleiche und gerechte Behandlung aller Angestellten, die unter den FHL-Kollektivvertrag fallen

Nach langwierigen und schwierigen Verhandlung wurde am 21. Juni 2017 die Vereinbarung zur Erneuerung des Kollektivvertrags für die Angestellten im Krankenhauswesen (FHL), der für den Zeitraum vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2020 gültig ist, unterschrieben.

Dieser Kollektivvertrag gilt für ALLE Angestellten mit einem entsprechenden Arbeitsvertrag. Auch für Mitarbeiter, die aufgrund eines Wechsels ihres Arbeitgebers von der FHL in die COPAS zwar im Pflegebereich (SAS) arbeiten, aber weiterhin unter den FHL-Kollektivvertrag fallen.

Und genau hier versuchen einige Arbeitgeber, auf dem Rücken ihrer Angestellten Geld zu sparen und den gültigen Kollektivvertrag auszuhebeln.

Der LCGB hat von zwei konkreten Fällen Kenntnis. Es handelt sich hier um das Pflegeheim ZithaSenior Consdorf sowie die Hospize Hamm und Pfaffenthal. Die Mitarbeiter warten hier vergeblich auf die rückwirkende Auszahlung der Punktwerterhöhung, die laut Kollektivvertrag bereits mit dem Gehalt Juli 2017 fällig war.

Im Fall des Pflegeheims ZithaSenior Consdorf hat der LCGB festgestellt, dass keinerlei Anpassungen mehr für die betroffenen Mitarbeiter seit dem Austritt aus der FHL Ende 2010, gemacht wurden (bei der Anpassung des indexierten Punktwerts und der Entwicklung des Urlaubsgeldes).

Der LCGB hat sich im August 2017 an den Minister für Soziale Sicherheit gewandt, um eine vergleichbare Lösung zu finden, wie für das Personal des Altersheims „An de Wisen“ in Bettemburg.

Eine offizielle Antwort steht bis heute aus. Da die erste rückwirkende Zahlung im August nicht erfolgt ist, kann der LCGB nicht davon ausgehen, dass der FHL-Kollektivvertrag respektiert wird.

Weitere offene Leistungen sind:

  • Die Einordnung in die neuen aufgewerteten Laufbahnen ab dem 01. Oktober 2017
  • Rückwirkende Zahlungen
    • einer einmaligen Zahlung von 0,9 % des Einkommens im Jahr 2014,
    • einer einmaligen Zahlung von 2,2 % des Einkommens im Jahr 2015,
    • einer einmaligen Zahlung von 2,2% und einer einmaligen Prämie von 1% des Einkommens im Jahr 2016.

Diese Zahlungen müssen mit dem Gehalt von November 2017 ausgezahlt werden.

Der LCGB fordert:

  • dass dem betroffenen Personal umgehend die Punktwerterhöhung rückwirkend zum 01. Januar 2017 ausgezahlt wird;
  • dass sowohl der Kollektivvertrag vom 16. Dezember 2014 als auch die Vereinbarungen zur Erneuerung des FHL-Kollektivvertrags vom 21. Juni 2017 (gültig seit dem 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2020) angewandt werden. Die betroffenen Mitarbeiter müssen von einer Aufwertung der Karrieren sowie der neuen Einstufungs- und Laufbahntabelle „Verwaltung und Pflege“ profitieren sowie die oben genannten einmaligen Prämien erhalten;
  • dass alle Mitarbeiter im Pflegesektor, die unter den FHL-Kollektivvertrag fallen, gleich und gerecht behandelt werden. Um dies zu gewährleisten, muss für alle betroffenen Mitarbeiter eine vergleichbare Lösung, wie im Pflegeheim „An de Wisen“ in Bettemburg von der Regierung bereits am 17. Februar 2017 von der Regierung vorgeschlagen und umgesetzt, gefunden werden.

 

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