Urlaub aus familiären Gründen und Sonderurlaub: Ein Fehlschuss, den das Parlament beheben muss

Wie wiederholt betont, bedauert der LCGB, dass der Gesetzentwurf 7060 zur Änderung des Urlaubs aus familiären und außerordentlichen Gründen eine Ungleichbehandlung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft schafft, eine unterschiedliche Handhabung im Privat- und im öffentlichen Sektor beinhaltet und mehr Flexibilität im Krankheitsfall von Kindern für Alleinerziehende verweigert.

Obwohl die Reform des Sonderurlaubs laut Regierung eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie schaffen soll, muss der LCGB eine Reihe von Verschlechterungen feststellen mit Ausnahme der Erhöhung der Urlaubstage für Väter bei der Geburt oder Adoption eines Kindes (von 2 auf 5 Tage).

Der LCGB lehnt die vorgeschlagene Senkung der Urlaubstage bei Heirat (von 6 auf 3 Tage), bei der Eintragung einer Lebenspartnerschaft (von 6 auf 1 Tag) beziehungsweise des Urlaubs der Eltern bei Heirat (von 2 auf 1 Tag) oder der Eintragung einer Lebenspartnerschaft (von 2 auf 0 Tage) des Kindes ab. Mit der Begründung, dass die reduzierte Anzahl der Urlaubstage „ausreichend für die Vorbereitungen und Feier der besagten Ereignisse“ seien, übersieht die Regierung die multikulturelle Zusammensetzung der luxemburgischen Gesellschaft, aufgrund derer zahlreiche Hochzeiten und Lebenspartnerschaften im Ausland gefeiert werden. Die Reform stellt ebenfalls das Prinzip infrage, demnach mit einer Lebenspartnerschaft weitgehend die gleichen Rechte wie bei einer Eheschließung verbunden sind.

Unter dem Vorwand des angeblich missbräuchlichen Verhaltens der Arbeitnehmer, werden weiterhin 2 Tage Sonderurlaub bei Umzügen gewährt, aber nur innerhalb von 3 Jahren. Der LCGB hat von Anfang an eine solche Argumentation abgelehnt und lehnt dies auch weiterhin strikt ab.

Für den LCGB ist es inakzeptabel, dass diese Reform ausschließlich die Senkung der Urlaubstage für die Angestellten im Privatsektor vorsieht und somit eine flagrante Ungleichbehandlung zu den Staats- und Gemeindebeamten vorsieht. Darüber hinaus drohen zahlreiche Kollektivverträge durch diese Gesetzesänderungen verschlechtert zu werden.

Der LCGB befürwortet hinsichtlich der Reform des Urlaubs aus familiären Gründen sehr wohl eine flexiblere Handhabung des Urlaubs, hat aber eine Reihe von erheblichen Zweifeln an dem derzeit von der Regierung vorgelegten Modell geäußert. Der LCGB plädiert für 60 Tage Sonderurlaub pro Kind und pro Haushalt, damit Alleinerziehende über genauso viele Tage verfügen wie Paare.

Der LCGB fordert deshalb die Abgeordneten auf, dringend diesen Fehlschuss der Regierung durch die Änderung des Gesetzentwurfs zu korrigieren und so jegliche Einschränkung der Flexibilität und Ungleichbehandlungen zu verhindern. Für den LCGB ist jede weitere Diskriminierung des Privatsektors, und dies nicht nur bei diesem Thema, unhaltbar!

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