Reform der Familienleistungen: Informationsversammlung für belgische Grenzgänger

Am Freitag, den 9. September 2016, gaben der LCGB und die CSC eine Pressekonferenz zum Thema „Reform der Familienleistungen“, die am 1. August 2016 in Kraft getreten ist.

Die beiden Gewerkschaften präsentierten die wichtigsten Änderungen durch die Reform und unterstrichen dabei, dass hierdurch unterschiedliche Situationen für die Kinder, die vor und diejenigen, die nach der Reform geboren wurden, geschaffen und für Grenzgänger nachteilige Regelungen getroffen wurden.

Zusätzlich zu den negativen Auswirkungen insbesondere für Grenzgänger, wurde auch die neue Definition „von Kindern mit Anspruch auf Familienleistungen“ erwähnt, die seit dem 1. August 2016 vielen Patchwork-Familien das Recht auf Familienleistungen nimmt.

Auch die Tatsache, dass Grenzgänger, die aufgrund einer zeitweiligen Unterbrechung ihrer Mitgliedschaft in der Kindergeldkasse (z.B. aufgrund des Verlustes ihrer Arbeit) vom alten Berechnungsmodell in das neue Berechnungsmodell überführt werden, wurde angesprochen.

Um die Arbeitnehmer in Kenntnis zu setzen, organisiert die Kommission der belgischen Grenzgänger LCGB-CSC eine Informationsversammlung zum Thema „Reform der Familienleistungen und die Folgen für Grenzgänger“ am 15. September 2016, um 19:30 Uhr beim CSC Arlon.

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