Unterredung mit der Familienministerin – Anhebung der Pensionstarife und Reform der Familienleistungen

Am 25. April traf eine Abordnung des LCGB die Familienministerin, Corinne CAHEN, zur Erörterung der jüngsten Anhebungen der Pensionstarife der Einrichtungen für ältere Menschen und der Reform der Familienleistungen.

Bezüglich der Alters- und Pflegeheime hatte der LCGB bereits die Politik der Anhebungen der Tarife thematisiert und auf einer tiefgreifenden Analyse der Pensionstarife bestanden, damit mehr Transparenz, sowohl für die Einrichtungen als auch für die Begünstigten des Systems, geschaffen werden könnte.

Der LCGB unterstrich anschließend, dass die Anhebung der Pensionstarife der vergangenen Jahre die Betroffenen mit voller Wucht trifft, wobei die meisten Rentner sind, deren Einkommen in derselben Zeit stagniert hat. Von 2013 bis 2015 wurde die Rentenangleichung ausgesetzt, am 1. Januar 2016 folgte dann eine Anhebung von 0,5%. Gleichermaßen wurde die letzte Indextranche im Herbst 2013 gestrichen, so dass die Preissteigerungen seitens der Alters- und Pflegeheime zu einer Verarmung der dort betreuten Personen führen.

Der LCGB fordert daher eine Anpassung des Gesetzesrahmend zur Betreuung älterer Menschen über den Nationalen Solidaritätsfonds (FNS), damit den Betroffenen früher und angemessener Unterstützung erhalten können. Der LCGB erinnert daran, dass der jeweilige Gesetzesrahmen der Wirklichkeit vor Ort seit 2004 nicht mehr angepasst wurde, so dass die Höhe dieses staatlichen Beitrages und dessen Berechnungsgrundlage nicht mehr ausreichen.

Das Gesetz sieht nämlich einen monatlichen Mindestbezugsbetrag für einen Pensionstarif von 1.926,17 € pro Person (Einzelzimmer) bzw. von 1.666,62 € (Mehrpersonenzimmer) mit einem Maximalzuschlag von 700,75 € (je nach Qualitätskriterien) sowie einen Freibetrag von 441,85 € monatlich vor, um die persönlichen Bedürfnisse des Betreuten zu decken (d.h. über das Jahr ein „Taschengeld“ von jeweils 14,52 € täglich). Es sei dazu bemerkt, dass der Partner des Begünstigten der staatlichen Beihilfe laut Gesetz Anrecht auf einen befreiten monatlichen Anteil in Höhe eines RMG-Äquivalentes hat, d.h. 1.348 €. Dieser Betrag befindet sich unterhalb der monatlichen Mindestrente von 1.721,28 € für 40 Beitragszahlungsjahre.

Die Familienministerin teilte mit, dass die Regierung zur Zeit damit befasst ist, eine überarbeitete Fassung des ASFT-Gesetzes vorzubereiten, damit Qualitätskriterien für betreutes Wohnen eingeführt werden. In ähnlicher Weise ist ebenfalls vorgesehen, dass die Pensionstarife transparenter gestaltet werden, indem die einzelnen Komponenten, die die Basis bilden, genau unter die Lupe genommen werden. Eine Überarbeitung des Gesetzesrahmens der Betreuung älterer Menschen könnte in diesem Zusammenhang ebenfalls ins Auge gefasst werden, insbesondere damit gewährleistet ist, dass die Pensionstarife, die die gesetzlichen Grenzen überschreiten, nicht mehr zu Lasten derjenigen fallen, die eine staatliche Beihilfe vom FNS erhalten. Diese Arbeiten müssen sich jedoch innerhalb des Rahmens der Reform der Pflegeversicherung ansiedeln, damit die Umsetzung eines umfassenden Konzeptes im Interesse der Begünstigten möglich wird. Wenngleich ein kohärenter Ansatz vom LCGB begrüßt wird, besteht die Gewerkschaft darauf, dass die beabsichtigten Reformen rasch verwirklicht werden, damit eine Verschlechterung der finanziellen Lage der Betroffenen vermieden wird.

Schlussendlich betonte der LCGB, dass die Regierung des Weiteren die zahlreichen Kritiken des Staatsrates ernst nehmen sollte, um den Gesetzesentwurf zur Reform der Familienleistungen anzugleichen  und zu verbessern, bevor der zur Abstimmung in der Abgeordnetenkammer gelangt. Die Familienministerin bestätigte, dass eine Reihe Änderungen in der Tat vorgesehen seien. So wird z.B. das Alter für die zusätzliche Sonderzulage für Kinder mit einer Behinderung aufgestockt, wie dies vom Staatsrat vorgeschlagen wurde, nämlich vom 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.

Die Reform der Familienleistungen dürfte grundsätzlich vor dem Sommerurlaub abgestimmt werden, immer unter der Bedingung, dass die jüngsten Änderungen rechtzeitig von den Berufskammern und vom Staatsrat abgesegnet wurden.

Anschließend ist für den Tag nach der Abstimmung in der Abgeordnetenkammer der Start einer Informationskampagne für die breite Öffentlichkeit vorgesehen, unter anderem weil die Reform der Familienleistungen am ersten Tag des Monats, der dem Monat der Veröffentlichung des neuen Gesetzes im „Mémorial“ (Staatsblatt) folgt. Der LCGB betonte diesbezüglich, dass die betroffenen Familien wohl kaum ausreichend informiert sein können, weil der Zeitraum zwischen dem Beginn der Regierungskampagne, zum einen, und dem Inkrafttreten der Reform, zum anderen, zu kurz ist.

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