SNCA/SNCT – Kollektivvertrag verlängert und Allgemeinverbindlichkeit der Bedingungen für alle Dienstleister des Sektors beantragt

Am 19. Januar unterzeichneten die Gewerkschaften LCGB und OGBL mit den SNCA/SNCT-Verantwortlichen in Sandweiler eine Verlängerung des Kollektivvertrages, der alle administrativen Tätigkeiten im KFZ-Bereich, sowie den Bereich der technischen Fahrzeugprüfung umfasst.

Diese Verlängerung des Kollektivvertrags der SNCA und der SNCT umfasst nun den integralen Vertragstext mitsamt mehreren Anhängen und soll künftig für alle Betriebe, welche in Folge der beschlossenen Liberalisierung im technischen Kontrolldienst (Gesetz vom 16. Dezember 2015) tätig sind, gelten. Eine diesbezügliche Allgemeinverbindlichkeit wurde bereits beantragt.

Diese komplette Neufassung des Kollektivvertrags umfasst folgende Besonderheiten:

  • Einen Überstundenzuschlag von 50%;
  • 31 Urlaubstage mitsamt altersabhängigem Urlaub und einem Urlaubstag für Pfingstdienstag;
  • 16 Stunden Sozialurlaub
  • Eine Familienzulage und eine Kleidergeldprämie.

Der neue Kollektivvertrag geltend für die über 200 Mitarbeiter der Betriebe SNCA und SNCT hat eine Laufzeit von 18 Monaten, bis hin zum 30. Juni 2017.

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