DuPont Luxembourg – Plan zum Arbeitsplatzerhalt und Vorruhestand

Folglich eines Mitte Dezembers angekündigten Kosteneinsparungsprogramms, das den Abbau von 30-40 Stellen bis Juli 2016 innerhalb des Unternehmens DuPont Luxembourg vorsieht, trafen sich heute die Gewerkschaftsvertreter des LCGB-OGBL und dem Firmenmanagement mit Vertretern des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums, um sich über mögliche arbeitserhaltende Maßnahmen für die betroffenen Mitarbeiter(innen) auszutauschen.

Festgehalten wurde, dass für etwa die Hälfte der betroffenen Mitarbeiter eine Lösung in Form des Vorruhestandes, der beantragt wird, oder andere interne Möglichkeiten gefunden werden können. Für die restlichen Mitarbeiter setzt sich der LCGB für das Ausarbeiten eines Plans zum Arbeitsplatzerhalt ein um einen möglichen Sozialplan mitsamt Entlassungen abzuwenden und so die Existenz der Mitarbeiter zu garantieren. Im Rahmen dieser arbeitserhaltenden Maßnahmen wurden unter anderem Unternehmenstransfers der betroffenen Mitarbeiter(innen) zu anderen Industriebetrieben diskutiert.

Für den Fall, dass kein Arbeitsplatzerhalt möglich sein sollte, wird darüber hinaus parallel mit allen Partnern ein Paket ausgearbeitet, das den Mitarbeitern als soziales Netz dienen könnte.

Zur Erinnerung, der LCGB fordert bereits seit Jahren eine nationale Koordinationsstruktur, die über die Wahrung der Existenzen aller Arbeitnehmer wachen soll. Wenn diese Struktur wie gefordert bereits von den politischen Akteuren umgesetzt worden wäre, könnte DuPont Luxembourg ihre Umstrukturierung durchführen, ohne dabei die Existenzen von Arbeitnehmern in Gefahr zu bringen.

Der LCGB schlägt hierbei konkret ein Model ähnlich der „cellule de reclassement (CDR)“ vor um zu verhindern, dass Arbeitnehmer Opfer von Umstrukturierungen werden und so dauerhaft in die Arbeitslosigkeit fallen. Die Struktur würde ihnen Alternativen zum Aufrechterhalten einer Anstellung zu gewährleisten.

Alle Parteien zeigten sich abschließend offen für weitere Treffen mit den zuständigen Ministerien, um die bestmöglichen Lösungen im Interesse der Arbeitnehmer(innen) zu finden.

Am 21. Januar 2016 findet ein weiteres Beratungstreffen zwischen den Sozialpartnern und der Firmendirektion statt.

 

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