Gemeinde WILTZ – Neuer Kollektivvertrag angenommen

Bei der neuen Fusionsgemeinde Wiltz wurde ein neuer Kollektivvertragstext unterzeichnet, nachdem der Arbeitsminister am 9. Dezember 2015 seine Zustimmung zur alleinigen Unterzeichnung durch den federführenden LCGB gegeben hatte.

Gegenüber dem vorherigen Vertrag der Nordgemeinden, beinhaltet der Vertrag einige Neuerungen, die vor allem die Neueinstellungen betreffen. So wird unter anderem weder Urlaubsgeld noch Kleidergeld an neu einzustellende Arbeitnehmer gezahlt. Der Vertrag sieht darüber hinaus eine Verbesserung bezüglich des Ersetzens eines höher eingestuften Kollegen vor und schafft eine Regelung für interne und externe Schulungen.

Die Verhandlungen für einen neuen Kollektivvertrag wurden erforderlich, als die Gemeinde Wiltz 2013 entschied aus dem Nordgemeindenvertrag auszusteigen (Diekirch-Ettelbrück-Wiltz). Die ursprüngliche Absicht, neue Arbeitnehmer unter Staatsarbeiterbedingungen einzustellen und Einschnitte beim bestehenden Personal vorzunehmen, wurde im Verhandlungsverlauf fallen gelassen. Nachdem der anfängliche Vertragsvorschlag am24. Juli 2015 vom Personal aufgrund einiger Punkte, vor allem aber einer nicht akzeptablen Urlaubsregelung, zunächst abgelehnt worden war, wurde der nachgebesserte Vertrag am 20. Oktober 2015 von einer breiten Mehrheit des Personals angenommen.

Aufgrund dieses Mandats entschied der federführende LCGB, den Kollektivvertrag alleine zu unterzeichnen.

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