Branchenkollektivvertrag „Wach- und Sicherheitsdienste“ – Übertragung des Urlaubs auf das nachfolgende Jahr
Laut dem Branchenkollektivvertrag für Wach- und Sicherheitsdienste muss der Jahresurlaub vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres genommen werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ...
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