Kündigungsschutz im Krankheitsfall: Aussetzung der 26-Wochen-Frist
Die 26-Wochen-Frist, nach der der Kündigungsschutz ausläuft, wird im Krisenfall ausgesetzt. Der Anteil der 26-Wochen-Frist, der zu Beginn der Krise verblieben waren, bleibt bestehen und am Tag ...
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