Die Begrenzung von 78 Krankheitswochen gilt nicht während des Krisenzustands
Um alle Arbeitnehmer vor einer automatischen Beendigung ihres Arbeitsvertrages während der Gesundheitskrise zu schützen, wird die Begrenzung von 78 Krankheitswochen rückwirkend zum 18. März 2020 ...
Weiterlesen