Die ersten Schritte des Arbeitnehmers bei Insolvenz:
- eine Forderungserklärung einreichen;
- sich als Arbeitsuchender bei der zuständigen Arbeitsverwaltung anmelden;
- einen Antrag auf Arbeitslosenunterstützung bei der zuständigen Arbeitsverwaltung stellen.
Entdecken Sie alle Details in unserer Broschüre
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