Die ersten Schritte

Die ersten Schritte des Arbeitnehmers bei Insolvenz:

  • eine Forderungserklärung einreichen;
  • sich als Arbeitsuchender bei der zuständigen Ar­beitsverwaltung anmelden;
  • einen Antrag auf Ar­beitslosenunterstützung bei der zuständigen Ar­beitsverwaltung stellen.
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