Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses umfasst die Entlassung (auch bei schwerem Fehlverhalten), die Kündigung oder die einvernehmliche Auflösung. Wird der Vertrag im Laufe des Jahres gekündigt, bevor der Arbeitnehmer den gesamten ihm zustehenden Urlaub nehmen konnte, hat er Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des anteiligen Saldos des noch nicht genommenen Urlaubs. Der Arbeitnehmer kann von seinem Arbeitgeber nicht gezwungen werden, seinen Resturlaub während der Kündigungsfrist zu nehmen.
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