Arbeitnehmer, die am Sonntag arbeiten, haben Anrecht auf:
- ihren normalen Stundenlohn;
- einen Zuschlag von 70 % für jede gearbeitete Stunde.
oder - eine Ausgleichsruhezeit;
- einen Zuschlag von 70 % für jede gearbeitete Stunde.
Der Lohnzuschlag ist steuerfrei.
Die Dauer der Ausgleichsruhezeit beträgt:
- einen vollen Tag, bei mehr als 4 Stunden Sonntagsarbeit;
- einen halben Tag, bei weniger als 4 Stunden Sonntagsarbeit.