Vergütung für Sonntagsarbeit

Arbeitnehmer, die am Sonntag arbeiten, haben Anrecht auf:

  • ihren normalen Stundenlohn;
  • einen Zuschlag von 70 % für jede gearbeitete Stunde.
    oder
  • eine Ausgleichsruhezeit;
  • einen Zuschlag von 70 % für jede gearbeitete Stunde.

Der Lohnzuschlag ist steuerfrei.

Die Dauer der Ausgleichsruhezeit beträgt:

  • einen vollen Tag, bei mehr als 4 Stunden Sonntagsarbeit;
  • einen halben Tag, bei weniger als 4 Stunden Sonntagsarbeit.
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