Vorschuss durch die ADEM

Nachdem die vom Insolvenzverwalter akzeptierten Ansprüche an den Beschäftigungsfonds weitergeleitet wurden, muss der Arbeitnehmer noch 2 bis 3 Monate warten, bevor er entschädigt wird. Der Arbeitneh­mer kann bei der ADEM einen Vorschuss auf die vom Beschäftigungsfonds garantierten Forderungen beantragen, ohne die abschließende Prüfung durch den Insolvenzverwalter abzuwarten. Dieser Vorschuss wird gewährt, wenn die Forderung mehr als der Hälfte (1/2) des Monatsgehalts entspricht, berechnet auf dem Durchschnitt der letzten 3 Monate vor dem Monat der Konkursanmeldung.

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