Seine Lohnsteuerkarte erhalten

Ansässige

Die Lohnsteuerkarten werden von der ACD (Administration des contributions directes) automatisch einmal im Jahr sowie bei Änderungen der persönlichen Angaben ausgestellt.

Für Arbeitnehmer, die erstmals eine Arbeit in Luxemburg aufnehmen, wird die Lohnsteuerkarte innerhalb von durchschnittlich 30 Arbeitstagen nach der Anmeldung bei der Luxemburgischen Zentralstelle der Sozialversicherungen (CCSS) ausgestellt.

Grenzgänger

Grenzgänger müssen ihre Lohnsteuerkarte bei der Steuerverwaltung – RTS-Büro für Grenzgänger – anfordern und nach Erhalt ihrem Arbeitgeber aushändigen. Hierfür muss ein Antragsformular ausgefüllt und eine von der Gemeindeverwaltung ausgestellte Bescheinigung über die Haushaltszusammensetzung beigefügt werden.

Administration des Contributions
Bureau RTS – Non-résidents

21, rue Eugène Ruppert,
L-2453 Luxembourg.
Tel. 00352 247-52790

 

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