Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Der Arbeitnehmer hat bis zum Ende des Monats, in dem der 77. Tag der Arbeitsunfähigkeit (Referenzperiode von 18 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten) eintritt, Anspruch auf eine ungekürzte Zahlung seines Lohns und aller übrigen Vergünstigungen durch den Arbeitgeber, die sich aus seinem Arbeitsvertrag ergeben. Nach Ablauf dieses Zeitraums übernimmt die Gesundheitskasse CNS die Zahlung des Krankengeldes.

Der Anspruch auf Krankengeld ist auf maximal 78 Wochen in einer Referenzpe­riode von 104 Wochen begrenzt.

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