Wenn ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs krank wird, wird der Urlaub für die Dauer der Krankheit unterbrochen und die Krankheitstage werden nicht als Urlaubstage betrachtet. Diese Krankheitstage müssen jedoch durch ein ärztliches Attest belegt werden, damit sie als Krankheit gelten und dementsprechend entschädigt werden.
Der Arbeitnehmer muss innerhalb von drei Arbeitstagen dem Arbeitgeber das Attest zukommen lassen. Der Urlaub muss dann im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer neu festgelegt werden.
Ist der Arbeitnehmer zu Beginn des Urlaubs (d.h. vor Urlaubsantritt) krank, verbietet das Gesetz, krankheitsbedingte Abwesenheiten auf den bezahlten Urlaub anzurechnen. Der Urlaub beginnt erst, falls erforderlich, nach der Krankmeldung.
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