Arbeitslosengeld für Ansässige

Im Falle einer unverschuldeten Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Arbeitslose unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Arbeitslosengeld als Ausgleich für den Verlust der Haupt- oder einzigen Einkommensquelle.

Die Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern werden vom vollen Betrag der Arbeitslosenunterstützung abgezogen. Der Beschäftigungsfonds übernimmt den Arbeitgeberanteil der Abgaben.

Der Antrag auf Arbeitslosengeld wird nach der Anmeldung als Arbeitssuchender bei der Arbeitsagentur (ADEM) gestellt. Wenden Sie sich innerhalb von maximal zwei Wochen an die Arbeitslosengeldstelle der ADEM mit:

  • Der Kündigung und/oder dem Arbeitsvertrag;
  • Kopien der sechs letzten Gehaltsabrechnungen.
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