Arbeitslosengeld für Grenzgänger

Im Falle einer unverschuldeten Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Luxemburg haben Grenzgänger unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in ihrem Wohnsitzland als Ausgleich für den Verlust der Haupteinkommensquelle.

Zusätzlich kann er sich auch bei der Arbeitsagentur ADEM arbeitsuchend melden, um die Arbeitssuche in Luxemburg zu erleichtern.

Etwaiges Arbeitslosengeld wird von der zuständigen Stelle im Wohnsitzland und nicht von der ADEM gezahlt, selbst wenn der Arbeitslose zusätzlich bei der ADEM gemeldet ist.

Deutschland:

Bundesagentur für Arbeit

Belgien:

Onem – Office national de l’Emploi
Forem – Service public wallon de l’emploi et de la formation

Frankreich:

Pôle emploi

Zurück zur Übersicht