Die gesetzliche Kündigungsfrist

Im Falle einer Entlassung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist:

  • 2 Monate bei < 5 Jahren ununterbrochener Betriebszugehörigkeit;
  • 4 Monate bei 5-10 Jahren ununterbrochener Betriebszugehörigkeit;
  • 6 Monate bei > 10 Jahren ununterbrochener Betriebszugehörigkeit.
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