Im Falle einer Entlassung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist:
- 2 Monate bei < 5 Jahren ununterbrochener Betriebszugehörigkeit;
- 4 Monate bei 5-10 Jahren ununterbrochener Betriebszugehörigkeit;
- 6 Monate bei > 10 Jahren ununterbrochener Betriebszugehörigkeit.