Die Arbeitnehmerkammer (CSL)

Die Arbeitnehmerkammer spielt eine Rolle als offizielles Diskussions- und Beratungsorgan, indem sie direkt in den Gesetzgebungsprozess eingebunden ist. Ihre Zuständigkeiten umfassen die Verteidigung der Berufsinteressen und die Vertretung ihrer Mitglieder.

Alle Angestellten und Rentner, die in Luxemburg tätig sind oder waren (Ansässige und Grenzgänger), sind automatisch Mitglied in der CSL. Damit vertritt die CSL die Interessen von mehr als 500.000 privatwirtschaftlichen Arbeitnehmern und Rentnern.

Die CSL hat 60 gewählte Mitglieder, die sich auf 9 Berufsgruppen verteilen. Ansässige und Grenzgänger wählen ihre Vertreter innerhalb ihrer jeweiligen Berufsgruppen.

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