Arbeitsdauer

Die Arbeitswoche zählt 6 Werktage:

  • Montag
  • Dienstag
  • Mittwoch
  • Donnerstag
  • Freitag
  • Samstag

Dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer steht es grundsätzlich frei, die Arbeitszeit über diese 6 Tage festzulegen unter Vorbehalt der folgenden Begrenzungen bei Vollzeitarbeit:

  • 8 Stunden pro Tag
  • 40 Stunden pro Woche

Tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Vereinbarungen können gegebenenfalls kürzere Arbeitszeiten im Rahmen von Teilzeitarbeit vorsehen. Sind die wöchentlichen Arbeitsstunden auf 5 Tage oder weniger verteilt, darf die normale Arbeitszeit pro Tag bis auf 9 Stunden pro Tag angehoben werden, vorausgesetzt, die Wochenarbeitszeit überschreitet insgesamt nicht die normale im Unternehmen geltende Norm.

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