Die Arbeitswoche zählt 6 Werktage:
- Montag
- Dienstag
- Mittwoch
- Donnerstag
- Freitag
- Samstag
Dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer steht es grundsätzlich frei, die Arbeitszeit über diese 6 Tage festzulegen unter Vorbehalt der folgenden Begrenzungen bei Vollzeitarbeit:
- 8 Stunden pro Tag
- 40 Stunden pro Woche
Tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Vereinbarungen können gegebenenfalls kürzere Arbeitszeiten im Rahmen von Teilzeitarbeit vorsehen. Sind die wöchentlichen Arbeitsstunden auf 5 Tage oder weniger verteilt, darf die normale Arbeitszeit pro Tag bis auf 9 Stunden pro Tag angehoben werden, vorausgesetzt, die Wochenarbeitszeit überschreitet insgesamt nicht die normale im Unternehmen geltende Norm.
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