Elternurlaub ermöglicht es den Eltern sich der Erziehung ihres Kindes zu widmen. Jeder erwerbstätige Elternteil in Luxemburg, der ein Kind zu Hause erzieht, hat ein individuelles Recht auf Elternurlaub:
- der erste Elternurlaub muss unmittelbar im Anschluss an den Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub genommen werden, mit Ausnahme von Alleinerziehenden;
- der zweite Elternurlaub kann, von dem Elternteil, der nicht den 1. Elternurlaub beansprucht hat, bis zum 6. Lebensjahr des Kindes genommen werden;
- Eltern können gleichzeitig Elternurlaub nehmen, wenn sie dies wünschen.
Anspruch auf Elternurlaub besteht bei einer ununterbrochenen Zugehörigkeit zur luxemburgischen Sozialversicherung während der 12 Monate vor Beginn des Urlaubs (mit einer Unterbrechung von insgesamt höchstens 7 Tagen).
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