Tripartite-Abkommen: Ein Fortschritt für die Kaufkraft – aber der Kampf ist noch nicht vorbei!

Der LCGB begrüßt die Entscheidung des Tripartite-Begleitausschusses, die im Juni beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Inflation und zum Schutz der Kaufkraft der Arbeitnehmer und ihrer Familien bis zum 31. Dezember 2027 zu verlängern.

Ein positives Ergebnis, doch mit einem großen Wermutstropfen: Die Senkung der Benzin- und Dieselpreise um 5 Cent pro Liter wird lediglich bis Ende Februar 2027 beibehalten.

Bei den Verhandlungen hat sich der LCGB für eine Verlängerung dieser Maßnahme bis Ende 2027 eingesetzt! Eine Forderung, die für zahlreiche Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung ist.

Die Realität vor Ort darf nicht ignoriert werden! Für viele Arbeitnehmer, insbesondere für Grenzgänger, ist das Auto keine Wahl, sondern eine Notwendigkeit!

Die vorzeitige Abschaffung dieser Entlastung wird sich direkt auf ihr Budget auswirken, während doch jeder Cent zählt, um ihre Kaufkraft zu erhalten.

Spätestens Ende Februar ist eine weitere Sitzung des tripartiten Begleitausschusses vorgesehen.

Der LCGB wird sich weiterhin entschlossen für den Erhalt der Kaufkraft aller Arbeitnehmer einsetzen, unabhängig davon, ob sie in Luxemburg wohnen oder Grenzgänger sind.

Was wurde beschlossen?

Bis zum 31. Dezember 2027:

  • Strom: Beibehaltung des Preisnachlasses von 4 ct/kWh für Haushalte;
  • Heizung: Beibehaltung der Beihilfen in Höhe von 15 ct/m³ für Gas und 15 ct/l für Heizöl.

 

Bis Ende Februar 2027:

  • Benzin und Diesel: Beibehaltung der Verbrauchsteuerermäßigung von 5 ct/l.

 

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