Reform der Familienleistungen: Eine wichtige Reform zur Stärkung der Kaufkraft von Familien

Luxemburg, 14. Oktober 2026 – Morgen wird die Abgeordnetenkammer den Gesetzentwurf 8746 zur Anhebung der Familienleistungen verabschieden. Mit ihrem Inkrafttreten am 1. Januar 2027 wird diese Reform dank einer strukturellen Erhöhung des Kindergeldes und der nun garantierten Indexierung aller Familienleistungen zu einer nachhaltigen Stärkung der Kaufkraft von Familien führen.

Der LCGB begrüßt die Umsetzung zweier seiner wichtigsten Forderungen. Zum einen den Ausgleich des Kaufkraftverlusts bei den Familienbeihilfen aufgrund der Entkopplung von der Preisindexierung im Jahr 2006 bis zur Rückkehr zur Indexierung im Jahr 2021. Zum anderen die Indexierung der zusätzlichen Sonderbeihilfe (für Kinder mit einer Behinderung von mehr als 50 %) und der Geburtsbeihilfe. Der LCGB wird sich jedoch weiterhin für eine strukturelle Anhebung der Höhe dieser beiden Beihilfen einsetzen, da die Reform keinen Ausgleich für deren Wertverlust vorsieht.

Schließlich begrüßt der LCGB das Ende der seit 2016 praktizierten diskriminierenden Politik gegenüber von Grenzgängern, die Stiefeltern sind. Tatsächlich steht das neue Gesetz im Einklang mit dem Urteil C-296/24 des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 18. Dezember 2025, indem es gewährleistet, dass ein Grenzgänger Anspruch auf Familienbeihilfen für das Kind seines Ehepartners oder Lebenspartners hat, wenn sie einen gemeinsamen Wohnsitz haben, unabhängig davon, ob ein Abstammungsverhältnis besteht oder ob vom leiblichen oder Adoptivelternteil Unterhalt gezahlt wird. 

 

Kontakt:

Christophe KNEBELER, Mitglied des LCGB-Vorstands
Tel.: +352 49 94 24-306
Mobil: +352 691 733 022
E-Mail: cknebeler@lcgb.lu

 

Zurück zur Übersicht