Die Gewerkschaften treffen sich mit dem Justizministerium bezüglich der Reform des Sicherheitsdienstsektors

Am 2. September 2026 führten die Gewerkschaften LCGB und OGBL im Rahmen einer Frage-Antwort-Runde zum neuen Gesetz zur Reform des Sicherheitsdienstsektors ein Gespräch mit einem Vertreter des Justizministeriums.

Alle neuen Bestimmungen treten am 1. November 2026 in Kraft, mit Ausnahme des Teils zur Veranstaltungssicherheit, dessen Bestimmungen ab dem 1. Februar 2027 gelten. Diese Übergangsfrist soll es den verschiedenen Akteuren der Branche ermöglichen, sich auf diese neuen Verpflichtungen vorzubereiten.

Zur Erinnerung: Die Veranstaltungssicherheit war bisher vom Geltungsbereich des Gesetzes vom 12. November 2002 ausgenommen. Diese Reform schließt somit eine bedeutende Rechtslücke und trägt dazu bei, fairere Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Branche zu gewährleisten.

Die neue Gesetzgebung enthält zudem mehrere Klarstellungen und Präzisierungen hinsichtlich der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Befugnisse von Sicherheitskräften.

Dieses Treffen ermöglichte es, mehrere wichtige Punkte im Zusammenhang mit der Umsetzung der Reform zu klären. Es wird von großer Bedeutung sein, den Dialog mit den zuständigen Behörden fortzusetzen, um eine klare und kohärente Anwendung der neuen Bestimmungen zu gewährleisten und faire Arbeitsbedingungen im gesamten Sicherheitsdienstleistungssektor zu bewahren.

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