Überarbeitung der EU-Verordnung 883/2004: Die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB macht die Europaabgeordneten auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit von Grenzgängern aufmerksam

Am 29. Juni traf eine Delegation der Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB mit den Europaabgeordneten Tilly Metz, Martine Kemp, Marc Angel und Charles Goerens zusammen, um sich über die Überarbeitung der EU-Verordnung 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auszutauschen.

Am 18. Mai dieses Jahres hatte die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB bereits eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie den Grundsatz, wonach das Land der letzten Beschäftigung für die Zahlung des Arbeitslosengeldes von Grenzgängern zuständig sein soll, als wichtigen Fortschritt begrüßt. Obwohl sie diese positive Entwicklung anerkannten, hatten die beiden Gewerkschaftsorganisationen dennoch betont, dass hinsichtlich der Umsetzung dieser Überarbeitung der EU-Verordnung noch zahlreiche Fragen offen seien.

Das Treffen mit den Europaabgeordneten bot somit die Gelegenheit, diese Fragen zu erörtern und auf mehrere Punkte aufmerksam zu machen, die noch einer Klärung bedürfen. Die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB betonte insbesondere die Notwendigkeit, jede Situation zu vermeiden, in der Grenzgänger aufgrund von Übergangsbestimmungen, unterschiedlichen Anwendungskriterien oder restriktiven behördlichen Auslegungen ausgeschlossen oder benachteiligt werden könnten.

Die beiden Gewerkschaften wiesen zudem darauf hin, dass die Frage der Arbeitslosigkeit von Grenzgängern nicht allein auf ihre finanzielle Dimension reduziert werden darf. Sie muss ganzheitlich angegangen werden, wobei die sozialen Aspekte und der Bedarf an Unterstützung für die Betroffenen umfassend berücksichtigt werden müssen. Die potenziellen sozialen Folgen dieser Reform müssen genau geprüft werden, insbesondere in Bezug auf die Sozialversicherung, Familienleistungen, den Zugang zur CNS, Kontrollen sowie mögliche Sanktionen und Rechtsmittel. Darüber hinaus sind bei Verlust des Arbeitsplatzes Fragen der individuellen Betreuung, der Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung, des Zugangs zu Weiterbildungen oder auch der beruflichen Wiedereingliederung ebenso wichtig wie die Auszahlung von Arbeitslosengeld.

Die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB hat zudem betont, dass der Verordnungsentwurf eine Übergangsfrist von sieben Jahren vorsieht, damit Luxemburg seine Systeme an die neuen Vorschriften anpassen kann. Diese Frist bietet zwar die für diese Anpassung erforderliche Zeit, darf jedoch keinesfalls als Vorwand dienen, um die Umsetzung zu verzögern. Im Gegenteil: OGBL und LCGB halten es für unerlässlich, unverzüglich die notwendigen Gespräche aufzunehmen und die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen, um eine wirksame Umsetzung zum Schutz der Grenzgänger zu gewährleisten. Die Gewerkschaften fordern die Regierung daher auf, sich unverzüglich mit diesem Thema zu befassen und in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern an den Anpassungen zu arbeiten, die die neuen Vorschriften erfordern.

Die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB wurde bei dem Treffen vertreten durch Mandy Noesen (LCGB – Verantwortliche für internationale, europäische und Großregionale Beziehungen), Christophe Knebeler (LCGB – Mitglied des Vorstands), Adrien Nuijten (OGBL – Verantwortlicher für belgische Grenzgänger) und Christian Simon-Lacroix (OGBL – Verantwortlicher für französische Grenzgänger). Das gemeinsame europäische Sekretariat von OGBL und LCGB wurde durch Katia Neves (Referentin) vertreten.

Pressemitteilung der Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB,  OGBL-LCGB am 7. Juli 2026

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