Am 15. Juni 2026 unterzeichneten der LCGB, Mehrheitsgewerkschaft, und der OGBL gemeinsam mit der Geschäftsleitung von Luxcargo Handling (LCH) den neuen Kollektivvertrag (KV) für die 1.200 Beschäftigten des Unternehmens.
Diese Vereinbarung umfasst:
- einen Nachtrag zum Kollektivvertrag 2024–2026 für den Zeitraum vom 1. Mai 2026 bis zum 31. Dezember 2026;
- einen neuen Nachtrag und eine neue Vereinbarung für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029.
Dieser neue Kollektivvertrag stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, zur Stärkung der Attraktivität des Unternehmens und zur nachhaltigen Unterstützung der Mitarbeiter dar und sieht folgende wesentliche Verbesserungen vor:
Einmalprämie bei Vertragsunterzeichnung:
Jeder am 1. Mai 2026 bei LCH beschäftigte Mitarbeiter erhält eine einmalige Prämie in Höhe von 550 € brutto, die mit dem Juni-Gehalt 2026 ausgezahlt wird.
Neue Gehaltstabelle:
Am 1. Januar 2027 tritt eine neue Gehaltstabelle mit folgenden Verbesserungen in Kraft:
- Einheitliche Gehaltstabelle
- Abschaffung der negativen Gehaltsstufen
- Ersatz der zweijährlichen Gehaltserhöhung für langjährige Mitarbeiter durch jährliche Erhöhungen
- Abschaffung veralteter Gehaltsklassen und Einstufung der betroffenen Mitarbeiter in die höheren Klasse.
- Schaffung von zwei zusätzlichen Klassen für bestimmte Funktionen von spezialisierten Fahrern.
Einrichtung von zwei paritätischen Ausschüssen:
Es werden zwei paritätische Ausschüsse eingerichtet, in denen die Geschäftsleitung, die Gewerkschaften und die Personalvertretung zusammenkommen, um an folgenden Punkten zu arbeiten:
- die Überarbeitung der Einstufungskriterien und der Karrieren;
- die Weiterentwicklung der Arbeitsorganisationspläne, um die Arbeitsbelastung zu verringern und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu gewährleisten.
Übertragung von Urlaubstagen:
Vereinheitlichung der Übertragung von Urlaubstagen bis zum 31. März des Folgejahres.
Einführung einer Einsatzprämie
Ab dem 1. Juli 2026 wird eine Einsatzprämie eingeführt, die das Engagement der Mitarbeiter belohnen, eine nachhaltige Verbesserung der Anwesenheit am Arbeitsplatz fördern und zur Senkung der Gesamtabwesenheitsquote beitragen soll. Die Höhe dieser Prämie hängt von der Gesamtzahl der Abwesenheitstage und der Häufigkeit der Abwesenheiten ab.
Vorrangiger Urlaub:
Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf 3 Tage vorrangigen Urlaub pro Jahr, der automatisch gewährt wird, sofern keine außergewöhnlichen betrieblichen Zwänge vorliegen.
13. Monatsgehalt:
Verbesserung der Staffelung des 13. Monatsgehalts, wodurch bereits im dritten Jahr (statt im vierten) 100% erreicht werden können.
Änderungen bei den Nutzungsbedingungen des FLEX-Arbeitszeitmodells:
Möglichkeit, FLEX-Stunden in 2 x 4 Stunden oder 1 x 8 Stunden pro Monat auszugleichen.
Begrenzung der Gültigkeitsdauer von schriftlichen Verwarnungen und schriftlichen Abmahnungen:
- Die Gültigkeitsdauer einer schriftlichen Verwarnung beträgt 12 Monate.
- Die Gültigkeitsdauer einer schriftlichen Verwarnung beträgt 18 Monate.
Einbeziehung der Wartezeitausgleichszprämie in das Gehalt:
Für Fahrer der Funktion „Aide Load Control“, die diese Funktion aufgrund einer beruflichen Weiterentwicklung nicht mehr ausüben, wird die Wartezeitausgleichsprämie gestrichen und in das Gehalt integriert.
Mit dieser Vereinbarung bekräftigen die unterzeichnenden Parteien ihren gemeinsamen Willen, ein gerechteres, attraktiveres und stärker auf die Karriereperspektiven und das Wohlbefinden der Beschäftigten ausgerichtetes Arbeitsumfeld zu schaffen.
Mitteilung des LCGB und des OGBL vom 16. Juni 2026
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