Die Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB begrüßen das historische Gutachten, das der Internationale Gerichtshof (IGH) am 21. Mai 2026 zum Streikrecht gemäß dem Übereinkommen Nr. 87 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Dieses Gutachten stellt einen wichtigen Sieg für die Gewerkschaften und die Arbeitnehmer dar, insbesondere in einer Zeit, in der sie immer häufiger Ziel von Angriffen sind und die Gewerkschaftsfreiheiten zunehmend bedroht sind.
Diese Stellungnahme folgt auf einen Beschluss des Verwaltungsrats des Internationalen Arbeitsamtes (IAA) vom 10. November 2023, der beschlossen hatte, den IGH um ein Gutachten zu ersuchen. Tatsächlich herrschte zwischen den Arbeitnehmervertretern, den Arbeitgebervertretern und den Regierungen tiefgreifende Uneinigkeit hinsichtlich der Auslegung des Übereinkommens Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts. Im Allgemeinen ging es vor allem um die Frage, ob das Streikrecht durch dieses Übereinkommen geschützt ist.
Schließlich wies der IGH darauf hin, dass Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen das Recht haben, sich frei zu organisieren, ihre Aktivitäten zu verwalten und ihre Maßnahmen festzulegen. Nach dieser Auslegung kann der Begriff „Tätigkeit“ das Streikrecht einschließen, was bedeutet, dass dieses unter den Schutzbereich des Übereinkommens Nr. 87 fällt.
Seit einigen Jahren werden die Rechte der Arbeitnehmer und der Gewerkschaften zunehmend in Frage gestellt. Dieses Gutachten stellt daher einen wichtigen Sieg für die Gewerkschaften und die Arbeitnehmer dar, da es das internationale Arbeitsrecht maßgeblich beeinflusst. Das Streikrecht sieht sich heute weltweit einer Welle von Einschränkungen gegenüber, und es scheint, als würde sich dieser Trend kontinuierlich verstärken.
Angesichts dieser besorgniserregenden Entwicklung ist es unerlässlich, daran zu erinnern, dass das Streikrecht ein durch internationale Normen garantiertes Grundrecht ist und dass es uneingeschränkt geachtet und geschützt werden muss.
Pressemitteilung der Gewerkschaftsunion OGBL-LCGB,
28. Mai 2026