Der OGBL und der LCGB, die einzigen repräsentativen Gewerkschaften der Beschäftigten im Gesundheits-, Pflege- und Sozialwesen in Luxemburg, bedauern, dass der Gesetzentwurf Nr. 8714 zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 26. März 1992 über die Ausübung und Aufwertung bestimmter Gesundheitsberufe im Hinblick auf die Ersetzung von Anhang 1 bezüglich des Berufs der für die allgemeine Pflege verantwortlichen Pflegekraft den Erwartungen nicht gerecht wird.
Dieser Gesetzentwurf, der darauf abzielt, die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und die Arbeitsbedingungen zu verbessern, wurde zwar seit Jahrzehnten angekündigt und von den politischen Entscheidungsträgern regelmäßig versprochen, hat jedoch nicht die von den betroffenen Fachkräften im Gesundheitswesen erwarteten Ziele erreicht.
Anstatt eine ehrgeizige, kohärente und zukunftsorientierte Reform auf den Weg zu bringen, beschränkt sich der Text hauptsächlich darauf, bereits bestehende Kompetenzen neu zu strukturieren und zu formulieren sowie bestimmte Tätigkeiten zu legalisieren, die Pflegekräfte bereits illegal ausübten, um den Zusammenbruch des Gesundheitssystems zu verhindern. Er schafft weder die Voraussetzungen für eine echte Aufwertung des Pflegeberufs noch für eine ausreichende Stärkung seiner Autonomie.
Pflegekräfte spielen eine zentrale Rolle für das Funktionieren unseres Gesundheitssystems. Gemeinsam mit den anderen Gesundheitsberufen sorgen sie für die tägliche Betreuung der Patienten, die Nachsorge und die Kontinuität der Versorgung. Dieser Entwurf bietet ihnen jedoch weder die erwartete Rechtssicherheit noch die erhofften beruflichen Perspektiven.
Der OGBL und der LCGB sind besonders besorgt über die rechtlichen Unsicherheiten, die der Text mit sich bringt. Bestimmte Handlungen dürften nur unter der Voraussetzung durchgeführt werden, dass ein Arzt „in der Lage ist, einzugreifen“, ohne dass diese Bedingung klar definiert ist. In einem so sensiblen Bereich wie dem Gesundheitswesen müssen die Fachkräfte über einen präzisen Handlungsrahmen und eine klare Verteilung der Zuständigkeiten verfügen.
Diese Unsicherheit ist umso besorgniserregender, als dieser Gesetzentwurf den ersten Schritt einer umfassenderen Reform darstellt: Weitere reglementierte Gesundheitsberufe sollen anschließend schrittweise überarbeitet werden. Es ist daher unerlässlich, bereits heute klare und solide Regeln festzulegen. Bleibt der Rahmen für die Pflegefachkraft für allgemeine Pflege unklar, drohen sich dieselben Unsicherheiten bei den kommenden Reformen zu wiederholen.
Der OGBL und der LCGB fordern, dass der Gesetzentwurf vor seiner Verabschiedung geändert wird. Es muss geklärt werden, welche Handlungen der Bedingung unterliegen, dass ein Arzt „in der Lage ist, einzugreifen“, die eigentliche Rolle der Pflegekraft muss tatsächlich erweitert werden, und es müssen qualitativ hochwertige Fortbildungen gewährleistet werden, die von staatlich anerkannten Einrichtungen durchgeführt werden.
Das Ministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit muss zudem die erforderlichen rechtlichen und fachlichen Ressourcen und Kompetenzen mobilisieren, um die Reform der 24 reglementierten Gesundheitsberufe voranzutreiben. Dies muss in engem Dialog mit den betroffenen Fachkräften und ihren Vertretern geschehen, um einen klaren, kohärenten und soliden Rahmen für den gesamten Prozess zu gewährleisten.
Diese Forderungen stellen keine Ablehnung der Reform dar. Sie zielen darauf ab, sicherzustellen, dass diese ihr Ziel tatsächlich erreicht: die Attraktivität zu steigern, die Arbeitsbedingungen des Berufsstandes aufzuwerten, Rechtssicherheit zu gewährleisten, die Kontinuität der Versorgung zu verbessern und dem Pflegeberuf eine Anerkennung zu verschaffen, die seiner Verantwortung gerecht wird. In seiner jetzigen Form ist der Gesetzentwurf Nr. 8714 unzureichend.
Pressemitteilung des OGBL und des LCGB, 26. Mai 2026
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