Der 9. Mai – ein Feiertag für wen?

Der 9. Mai ist seit 2019 in Luxemburg ein Feiertag. An diesem Tag wird der Europatag begangen, in Anlehnung an die Erklärung von Robert Schuman vom 9. Mai 1950, die als Gründungsdokument Europas gilt. Die Einführung dieses neuen Feiertags stand im Zeichen des sozialen Fortschritts und sollte den Arbeitnehmern mehr Zeit für ihr Privatleben und ihre Familien bieten.

Der OGBL und der LCGB stellen jedoch mit Bestürzung fest, dass die Gemeinden, die Unternehmen sowie die Regierung die ursprünglich angestrebten Ziele offenbar nicht mehr berücksichtigen. Obwohl das neue Gesetz vom 19. Dezember 2025 über die Ladenöffnungszeiten – und damit deren fast vollständige Liberalisierung – erst am 18. Juni 2026 in Kraft tritt, hat die Regierung allen Gemeinden eine Ausnahmegenehmigung erteilt, damit die Geschäfte am 9. Mai 2026 ihre Türen öffnen können.

Mit dieser Entscheidung kehren die Regierung, die Gemeinden und die betroffenen Unternehmen den Beschäftigten im Handelssektor erneut den Rücken zu und nehmen ihnen damit einen der letzten echten Feiertage des Jahres. Mit dieser Politik, die von einem angeblichen Willen zur „Modernisierung“ geleitet wird, verfälscht die Regierung die eigentliche Bedeutung dessen, was ein „Feiertag“ ist.

Der OGBL und der LCGB verurteilen diese Ausnahmeregelungen aufs Schärfste, die kurz vor Inkrafttreten eines neuen Gesetzes gewährt wurden, das die Rechte der Arbeitnehmer bereits einschränken wird, und die somit die künftige Situation vorwegnehmen und verschärfen. Die Beschäftigten im Handel, die weitgehend mit prekären Arbeitsbedingungen, niedrigen Löhnen, aufgezwungenen Teilzeitstellen und maximaler Flexibilität konfrontiert sind, werden weiterhin wie Arbeitnehmer zweiter Klasse behandelt.

Das Argument, die Arbeitnehmer würden dank der Feiertagszuschläge von dieser Situation profitieren, ist schlichtweg absurd und heuchlerisch: Wenn sich die Regierung oder die Arbeitgeber wirklich um die Kaufkraft der Arbeitnehmer sorgen würden, müsste eine Anhebung des sozialen Mindestlohns vorgenommen werden. Die Regierung weigert sich jedoch, dies zu tun. Hier geht es also lediglich um das Streben nach zusätzlichem Gewinn, der ausschließlich den Unternehmen zugutekommt.

Es sei auch daran erinnert, dass weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber oder Kunden den Wunsch nach einer Ausweitung der derzeitigen Öffnungszeiten äußern und dass der Wettbewerbsdruck im Handel zu einer endlosen Spirale immer längerer Öffnungszeiten führen wird – zum Nachteil der Arbeitnehmer.

Der OGBL und der LCGB lehnen die Liberalisierung der Öffnungszeiten im Handel weiterhin entschieden ab.

Im Zusammenhang mit dem 9. Mai sowie den anderen Feiertagen im Mai fordern der OGBL und der LCGB die Einhaltung des Rechts der Arbeitnehmer auf Feiertage und verlangen, dass keine weiteren Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt werden. Sollten die kommenden Feiertage ebenfalls zu „geöffneten Feiertagen“ werden, werden entsprechende gewerkschaftliche Maßnahmen, auch an den Feiertagen selbst, in Betracht gezogen.

Pressemitteilung des OGBL und des LCGB,
8.
Mai 2026

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