Vorausgefüllte Einkommenssteuererklärung 2025 – Verlassen Sie sich nicht einfach darauf

Ab dem 7. April werden die Steuerformulare für das Jahr 2025 zur Verfügung stehen. Das luxemburgische Steueramt versendet aber bereits jetzt schon an bestimmte berechtigte Steuerpflichtige per Post eine vorausgefüllte Steuererklärung.

Die Idee, diese einfach zu unterschreiben, klingt verlocken. In wenigen Sekunden ist die Steuererklärung fertig. ABER ACHTUNG: Dieses Dokument wurde auf Basis der Informationen erstellt, die der Steuerverwaltung zur Verfügung stehen. D.h. so sind z.B. keine oder die Abzüge vom Vorjahr unverändert enthalten. Dabei verändert sich die Steuersituation jährlich, Versicherungsprämien steigen oder sinken, Immobiliendarlehen werden neu verhandelt, Spenden wurden getätigt usw.

Eine einfache Unterzeichnung der vorausgefüllten Einkommenssteuererklärung kann sie also teuer zu stehen kommen.

Der LCGB rät daher, die Steuererklärung wie bisher auszufüllen, sobald die Formulare vorliegen. Wie jedes Jahr hilft der LCGB seinen Mitgliedern beim Ausfüllen der Steuererklärung. Geben Sie einfach die notwendigen Dokumente (Check-List) in einem unserer LCGB INFO-CENTER ab oder senden Sie die Dokumente als PDF (keine Fotos) an infocenter@lcgb.lu bis spätestens zum 07.12.2026.

Zurück zur Übersicht