Was tun im Falle einer Konkurserklärung?

Wenn ein Unternehmen Konkurs anmeldet, können viele Fragen und Unsicherheiten aufkommen. Diese Situation ist nie einfach und geht oft mit ausstehenden Forderungen einher, daher es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und wissen, welche Schritte zu unternehmen sind. In Luxemburg gibt es mehrere Mechanismen zu Ihrem Schutz, so genießen zum Beispiel ausstehende Lohnansprüche eine privilegierte Behandlung, das heißt, dass diese vorrangig über eine Garantie vom Staat erstattet wird.

Wie verhalten ich mich, bis es zur Konkurserklärung kommt?

Im Falle einer Konkurserklärung endet Ihr Arbeitsvertrag automatisch zum Zeitpunkt der Konkurserklärung. Bevor dies der Fall ist, müssen Sie sich weiterhin an Ihrem Arbeitsplatz melden oder eine mögliche Freistellung von der Arbeit beantragen.

Was sind die ersten Schritte nach der Insolvenzerklärung?

Wenn Sie mit einer Konkurssituation konfrontiert sind, müssen Sie schnell handeln:

  1. Reichen Sie Ihre Forderungserklärung so schnell wie möglich ein. Sie können sich hierfür gerne an unsere Experten in einem unserer Info-Center oder ihren Gewerkschaftssekretär wenden.
  2. Melden Sie sich bei der zuständigen Stelle Ihres Wohnsitzlandes als arbeitssuchend.
  3. Stellen Sie Ihre Unterlagen für den Antrag auf Arbeitslosenunterstützung zusammen.

 

Was ist eine Forderungsanmeldung?

Die Entschädigungen werden nicht automatisch ausgezahlt. Sie müssen eine Forderungsanmeldung erstellen, in der alle ausstehenden Beträge (Kündigungsfrist, Lohnrückstände, Urlaubstage usw.) aufgeführt sind. Diese Anmeldung muss schriftlich erfolgen und bestimmte Formvorschriften erfüllen.

Es werden nur Forderungen aus den letzten sechs Monaten der tatsächlichen Arbeit berücksichtigt, nicht jedoch Forderungen aus den sechs Monaten vor dem Konkurs.

Entschädigungen, auf die Sie Anspruch haben

  • Das Gehalt für den Monat der Insolvenz und den darauffolgenden Monat,
  • Eine Sonderentschädigung in Höhe von 50 % der gesetzlichen Kündigungsfrist,
  • Lohnrückstände der letzten 6 Monate.

Die Gesamtsumme dieser Entschädigungen darf jedoch nicht den Betrag übersteigen, der bei einer Kündigung mit Kündigungsfrist gezahlt worden wäre.

Vorschuss von der ADEM

Sie können bei der ADEM einen Vorschuss beantragen, sobald Sie Ihre Forderungserklärung eingereicht haben. Legen Sie dazu eine Kopie Ihrer Forderungserklärung, Ihre letzten sechs Lohnzettel und Ihren Arbeitsvertrag bei.

Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld wird durch Ihr Wohnland gezahlt. Daher müssen Sie sich auch dort bei der zuständigen Behörde als arbeitslos melden.

  • Wenn Sie in Luxemburg wohnen, müssen Sie sich bei der ADEM registrieren lassen. Das Arbeitslosengeld wird frühestens zwei Monate nach der Insolvenz und nach Begleichung der Forderung ausgezahlt.
  • Wenn Sie Grenzgänger registrieren Sie sich bei:
    • In Deutschland: Agentur für Arbeit
    • In Belgien: ONEM
    • In Frankreich: Pôle emploi

Mehr Informationen zur Meldung Ihrer Arbeitslosigkeit in den verschiedenen Ländern finden Sie in unserer Broschüre „Arbeitslosigkeit – Modalitäten in Luxemburg, Belgien, Frankreich und Deutschland“

Arbeitssuche

Jeder, der in Luxemburg arbeiten darf und die Voraussetzungen für eine Erwerbstätigkeit erfüllt, kann sich bei der ADEM als arbeitsuchend melden. Die ADEM unterstützt Sie mit verschiedenen Services, um die passende Beschäftigung zu finden.

Wenden Sie sich an unsere Experten

Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, wenden Sie sich an den LCGB, der Sie bei der Erstellung der Unterlagen und während des gesamten Konkursverfahrens unterstützt. Weitere Informationen sowie eine Checkliste der für die Erstellung der Forderungsanmeldung erforderlichen Unterlagen finden Sie in der folgenden Broschüre.

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