Neuer Kollektivvertrag für die Süd-Gemeinden: wesentliche Verbesserungen für das Gemeindepersonal

Der OGBL und der LCGB haben am 10. Oktober 2025 gemeinsam mit den Bürgermeistern von 19 Gemeinden im Süden den neuen Kollektivvertrag für das Personal dieser Gemeinden unterzeichnet.

Diese Vereinbarung, die im Geiste eines konstruktiven sozialen Dialogs geschlossen wurde, betrifft rund 4.300 Arbeitnehmer und gilt für einen Zeitraum von drei Jahren, d. h. vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027.

Dieser Kollektivvertrag ist ein wichtiger Meilenstein für die Anerkennung der Arbeit der Gemeindemitarbeiter und die Verbesserung ihrer Lohn- und Sozialbedingungen.

Dank des Kollektivvertrags treten mehrere konkrete Verbesserungen in Kraft:

  • Lohnerhöhungen (Lohnvereinbarung)
    • Erhöhung des Punktwertes um 2 %, rückwirkend zum 1. Januar 2025.
    • Erhöhung des Punktwertes um 0,5 % ab dem 1. Januar 2026.
  • Zahlung einer einmaligen Prämie von 1,25 % auf das Bruttojahresgehalt des Jahres 2025.
  • Zahlung einer einmaligen Prämie von 1 % auf das Bruttojahresgehalt des Jahres 2026.
  • Ab dem 1. Januar 2026 wird die fixe Bereitschaftsdienstzulage auf 24 Punkte
  • Ab dem 1. Januar 2026 wird die variable Bereitschaftsdienstzulage mit maximal 24 Punkten eingeführt.
  • Die Vereinbarung sieht auch eine schrittweise Aufwertung des Bereitschaftsdienstes vor, wodurch die Verfügbarkeit und das Engagement des Personals in vollem Umfang anerkannt werden:
    • Vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026:
      Werktage: 1,7 Punkte pro Tag (von der Schließung des Unternehmens bis zu seiner Öffnung am nächsten Tag, einschließlich der Mittagspause im Falle einer Schließung).
      Samstage: 3,5 Punkte pro Tag (von 6 Uhr morgens bis 6 Uhr am nächsten Tag).
      Sonntage, gesetzliche Feiertage und übliche Feiertage: 5 Punkte pro Tag (von 6 Uhr morgens bis zur Öffnungszeit am nächsten Tag).
      Gesetzliche Feiertage, die auf einen Sonntag fallen: 7 Punkte pro Tag (von 6 Uhr morgens bis zur Öffnungszeit am nächsten Tag).
    • Ab dem 1. Januar 2027:
      Werktage: 2,1 Punkte pro Tag.
      Samstage: 4 Punkte pro Tag.
      Sonntage, gesetzliche Feiertage und übliche Feiertage: 5,5 Punkte pro Tag.
      Gesetzliche Feiertage, die auf einen Sonntag fallen: 7,5 Punkte pro Tag.

 

Diese Vereinbarung spiegelt den gemeinsamen Willen der Gewerkschaften und der unterzeichnenden Gemeinden wider, die kommunalen Berufe aufzuwerten und eine angemessene Anerkennung der geleisteten Arbeit zu gewährleisten, insbesondere für diejenigen, die außerhalb der normalen Arbeitszeiten für die Kontinuität des öffentlichen Dienstes sorgen.

Der OGBL und der LCGB begrüßen die konstruktive Haltung der Bürgermeister der 19 Süd-Gemeinden und freuen sich über den Abschluss einer ausgewogenen Vereinbarung, die sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Qualität des kommunalen öffentlichen Dienstes von Vorteil ist.

Die beiden Gewerkschaften bekräftigen ihr Engagement, die Interessen der rund 4.300 Arbeitnehmer zu vertreten, ihre Kaufkraft zu stärken und die sozialen Fortschritte im öffentlichen Dienst fortzusetzen.

Mitteilung des OGBL und des LCGB, der repräsentativen Gewerkschaften der kommunalen Beschäftigten der 19 Süd-Gemeinden, vom 10. Oktober 2025

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