Die „Union des syndicats OGBL-LCGB“ stellt mit Bedauern fest, dass die im Juli begonnenen Verhandlungen mit der Regierung und dem Verband luxemburgischer Unternehmen (UEL) über die nachfolgenden Themen gescheitert sind:
- die Zukunft unseres Rentensystems,
- die Kollektivverträge,
- Sonntagsarbeit und Öffnungszeiten im Handel.
Am 3. September 2025 hat die Regierung beschlossen, die Verhandlungen ohne Einigung zu beenden und einseitig eine Reihe von Maßnahmen angekündigt.
Der OGBL und der LCGB kritisieren weiterhin die von der Regierung geplanten Verschlechterungen, stellen jedoch fest, dass ihre Zusammenarbeit und der Erfolg der Demonstration vom 28. Juni, die mehr als 25.000 Menschen auf die Straßen Luxemburgs brachte, die Regierung dennoch gezwungen haben, ihren Kurs zu überdenken.
Die Kollektivverträge werden nicht ausgehöhlt
Was die Kollektivverträge betrifft, so bestätigt die Regierung, dass sie ihr Vorhaben aufgibt, das Recht auf Verhandlung und Unterzeichnung eines Kollektivvertrags auszuhöhlen. Somit behalten die national repräsentativen Gewerkschaften ihr Exklusivrecht in diesem Bereich. Der gesetzliche Inhalt der Kollektivverträge bleibt unverändert, und kein Kollektivvertrag darf verschlechtert oder ersetzt werden.
Fortschritte bei den Renten dank gewerkschaftlicher Mobilisierung
Beitragszeiten
Was die Renten betrifft, hält die Regierung an ihrer Absicht fest, die Pflichtbeitragszeiten schrittweise zu erhöhen. Allerdings ist nicht mehr von einer Verlängerung der Beitragsdauer um weitere 3-5 Jahre die Rede, sondern nur noch um insgesamt 8 Monate (d.h. 1 zusätzlicher Monat pro Jahr in den Jahren 2026 und 2027 und 2 zusätzliche Monate pro Jahr in den Jahren 2028, 2029 und 2030).
Vorgezogene Altersrente & Vorruhestand
Die Regierung hat schließlich entschieden, die Bedingungen für die vorgezogene Altersrente ab 57 Jahren (480 Beitragsmonate) sowie die derzeitige Regelung für den Vorruhestand bei Schichtarbeit und den Anpassungsvorruhestand beizubehalten.
Anreize für eine freiwillige Verlängerung der beruflichen Laufbahn
Es ist eine Steuererleichterung für Versicherte vorgesehen, die zwar die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen, aber freiwillig bis zum Alter von 65 Jahren berufstätig bleiben möchten, sowie die Einführung einer schrittweisen Verrentung auf der Grundlage der im öffentlichen Dienst geltenden Modalitäten.
Beibehaltung der Jahresendzulage
Die Regierung hat sich bereit erklärt, eine durch die Reform von 2012 eingeführte Verschlechterung zu korrigieren und die Jahresendzulage beizubehalten.
Rentenanpassung
Leider wird die Verringerung der Rentenanpassung beibehalten, falls die Ausgaben der Rentenkasse die Einnahmen übersteigen – es wird dann keine Anpassung der Renten außerhalb des Index mehr geben.
Sozialhilfe statt Anpassung der Mindestrente
Die Regierung lehnt eine Erhöhung der Mindestrente ab, plant jedoch stattdessen die Einführung einer Sozialhilfe für Personen, die eine geringe Altersrente beziehen. Für die „Union des syndicats OGBL-LCGB“ müssen jedoch alle Personen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet und Beiträge in das Rentensystem eingezahlt haben, Anspruch auf eine Rente bekommen, die ihnen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht.
Erhöhung der Beiträge
Außerdem hat sich die Regierung entschlossen, den Beitragssatz ab 2026 von 24 % auf 25,5 % zu erhöhen (+0,5 %
für Arbeitnehmer, +0,5 % für Arbeitgeber und +0,5 % für den Staat), wodurch auch die Arbeitgeber im Rahmen der Sicherung unseres Rentensystems einen Beitrag leisten.
Sonntagsarbeit und Öffnungszeiten im Handel: einige Verbesserungen sind zu verzeichnen
Die Regierung überarbeitet auch ihren Entwurf zur Sonntagsarbeit und den Öffnungszeiten im Handel. Die Regierung hält weiterhin an der Erhöhung der zulässigen Sonntagsarbeitszeit von 4 auf 8 Stunden fest, knüpft dies jedoch an den Abschluss eines Kollektivvertrags oder einer branchenübergreifenden Vereinbarung, zumindest für Unternehmen mit mehr als 30 Beschäftigten auf Konzernebene.
Was die Öffnungszeiten des Einzelhandels betrifft, so wurde der ursprüngliche Entwurf der Regierung leicht geändert: Anstatt Öffnungszeiten von 5 bis 22 Uhr zuzulassen, ist nun vorgesehen, diese ohne den Abschluss eines Kollektivvertrags nur bis 21 Uhr zu genehmigen.
Ein Paradigmenwechsel
Die „Union des syndicats OGBL-LCGB“ nimmt die Verbesserungen des ursprünglich von der Regierung geplanten Maßnahmenpakets zur Kenntnis – Verbesserungen, die nur dank des konsequenten Widerstands von OGBL und LCGB sowie der massiven Beteiligung an der Demonstration am 28. Juni erzielt werden konnten.
Der OGBL und der LCGB können sich jedoch nicht mit den von der Regierung einseitig beschlossenen Verschlechterungen zufrieden geben, geschweige denn mit der von ihr angewandten Methode bezüglich des Sozialdialogs.
Unter dieser Regierung erleben wir einen Paradigmenwechsel, bei dem das tripartite Sozialmodell, das auf Verhandlungen auf Augenhöhe und der Suche nach Kompromissen basiert, durch die Methode „Ich konsultiere und ich entscheide” des Premierministers ersetzt wird.
Dieser Paradigmenwechsel, der das Ende unseres Sozialmodells bedeutet, zwingt die Gewerkschaften dazu, ihre Arbeitsweise anzupassen.
Der OGBL und der LCGB werden in Kürze ihre Strukturen einberufen, um das weitere Vorgehen in Bezug auf das von der Regierung beschlossene Maßnahmenpaket zu erörtern.




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