LCGB-Transport : Aktualisierung der Anforderungen für intelligente Fahrtenschreiber der Version 2

Ab dem 19. August müssen alle in der Europäischen Union zugelassenen Schwerlaster, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem ihrer Zulassung unterwegs sind, mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation ausgestattet sein. Diese Maßnahme ist Teil des EU-Mobilitätspakets 1, das darauf abzielt, die Rechte der Fahrer zu schützen, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Hintergrund:

  • Fahrzeuge, die zuvor mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der ersten Version ausgestattet waren, mussten diesen bis zum 18. August 2025 ersetzen.
  • Neue Schwerlaster, die ab dem 21. August 2023 zugelassen werden, müssen bei ihrer Inbetriebnahme mit der aktualisierten Version ausgestattet sein.
  • Im internationalen Verkehr mussten Fahrzeuge, die noch mit einem analogen oder digitalen, nicht intelligenten Fahrtenschreiber ausgestattet waren, diesen bis zum 31. Dezember 2024 ersetzen.

 

Hauptmerkmale des intelligenten Fahrtenschreibers der Version 2:

  • Automatische Erfassung von Grenzübertritten;
  • Erfassung von Be- und Entladevorgängen;
  • Unterstützung von Software-Updates per Fernzugriff;
  • Verstärkung der Manipulationsschutzmechanismen;
  • Fernübertragung von Daten zu Lenk- und Ruhezeiten.

 

Nächster Schritt:

Ab dem 1. Juli 2026 müssen auch leichte Nutzfahrzeuge (LNF) mit einem Gewicht von mehr als 2,5 Tonnen, die in der EU zugelassen sind und im internationalen Straßenverkehr eingesetzt werden, mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation ausgestattet sein. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen sie den europäischen Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 561/2006.

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