Wusstest du schon? Junge Arbeitnehmer können von einer Prämie profitieren

Der Arbeitgeber kann Arbeitnehmern unter 30 Jahren, die zum ersten Mal einen unbefristeten Vertrag (CDI) abschließen, eine „Prämie für junge Arbeitnehmer“ gewähren. Die Entscheidung, ob diese Prämie gewährt wird, liegt im Ermessen des Arbeitgebers.

Bei einer Vollzeitbeschäftigung beträgt der Höchstbetrag dieser Prämie wie folgt:

  • bei einem Bruttojahreseinkommen ≤ 50.000 € beträgt die maximale Bruttoprämie 5.000 €
  • bei einem Bruttojahreseinkommen > 50.000 € und ≤75.000 € beträgt die maximale Bruttoprämie 3.500 €
  • bei einem Bruttojahreseinkommen > 75.000 € und ≤100.000 € beträgt die maximale Bruttoprämie 2.500 €
  • bei einem Bruttojahreseinkommen > 100.000 € beträgt die maximale Bruttoprämie 0 €

 

Steuerbefreiung

Die Prämie ist zu 75 % steuerbefreit, wenn die folgenden drei Bedingungen erfüllt sind:

  1. der Arbeitnehmer ist zu Beginn des Steuerjahres < 30 Jahre alt;
  2. der Arbeitnehmer ist im Besitz eines ersten unbefristeten Arbeitsvertrags, der zum 1. Januar 2025 mit einem Arbeitgeber mit Sitz in Luxemburg oder mit Sitz im Ausland, aber mit einer festen Niederlassung in Luxemburg, unterzeichnet wird;
  3. die erste Prämienzahlung erfolgte am 1. Januar des Steuerjahres, innerhalb von 5 Jahren.

 

Achtung: Bei einem Wechsel des Arbeitgebers, ist der Arbeitnehmer nicht mehr berechtigt, die Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen.

Anpassung bei Teilzeitbeschäftigung

Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird der Höchstbetrag für die Steuerbefreiung der Prämie entsprechend der Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden angepasst.

Im Falle eines Wechsels des Arbeitgebers

Die Prämie wird bei einem Arbeitgeberwechsel nicht mehr gewährt, da sie an den ersten unbefristeten Arbeitsvertrag (CDI) mit einem Arbeitgeber gebunden ist, der in Luxemburg ansässig ist oder eine feste Niederlassung hat.

Zurück zur Übersicht