Weiterbildung in Luxemburg

Unsere Arbeitswelt ist einem ständigen Wandel ausgesetzt. Weiterbildung ist ein wichtiges Element, um mit diesem Wandel Schritt zu halten und Arbeitsplätze zu sichern.

Arbeitnehmer, die normalerweise in Luxemburg beschäftigt sind, einen Arbeitsvertrag mit einem rechtmäßig gegründeten und im Großherzogtum tätigen Unternehmen haben und zum Zeitpunkt des Urlaubsantrags eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 6 Monaten bei ihrem Arbeitgeber nachweisen können, können 3 Arten von Sonderurlaub in Anspruch nehmen.

  • Individueller Bildungsurlaub
  • Sprachurlaub
  • Unbezahlter Bildungsurlaub

 

Allerdings gelten Weiterbildungsmaßnahmen in Luxemburg und im Ausland als förderfähig, wenn sie von öffentlichen oder privaten Schulen, die von staatlichen Behörden anerkannt sind, Berufskammern, Gemeinden, Stiftungen, natürlichen Personen und privaten Vereinigungen, die vom Bildungsministerium zugelassen sind, sowie von Ministerien, Verwaltungen und öffentlichen Einrichtungen angeboten werden.

Individueller Bildungsurlaub

Der individuelle Bildungsurlaub ermöglicht es Arbeitnehmern, Kurse zu besuchen, sich auf Prüfungen vorzubereiten oder eine Diplomarbeit zu schreiben, ohne dass dies in direktem Zusammenhang mit ihrer Stelle steht. Er wird vergütet (max. 4 x der soziale Mindestlohn) und zählt als effektive Arbeitszeit.

Jeder Arbeitnehmer verfügt über 80 Tage in seiner Laufbahn, mit einem Maximum von 20 Tagen alle 2 Jahre (mindestens jeweils 1 Tag Bildungsurlaub). Bei Teilzeitkräften erfolgt die Berechnung anteilig.

Der LCGB fordert eine Ausweitung auf 80 Stunden pro Jahr mit einer Obergrenze von 640 Stunden, um die Attraktivität der Weiterbildung zu steigern.

Der Antrag erfolgt über ein Formular, das vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber ausgefüllt wird, der nicht ablehnen kann, aber eine Verschiebung beantragen kann. Die Unterlagen, einschließlich Zeugnissen und Arbeitsvertrag, müssen mindestens zwei Monate vor dem Urlaub an das MEN geschickt werden.

Den Antrag auf Gewährung eines individuellen Bildungsurlaubs können Sie hier herunterladen.

Sprachurlaub

Dieser Sonderurlaub ermöglicht es Arbeitnehmern, Luxemburgisch zu lernen oder zu verbessern. Er dauert bis zu 200 Stunden pro Laufbahn, die in zwei Teilen (jeweils 80 bis 120 Stunden) aufgeteilt werden. Der zweite Teil kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der erste Teil durch ein Diplom oder Zertifikat bestätigt wird.

Der Urlaub kann in halben Stunden genommen werden und wird bei Teilzeitbeschäftigten an die Arbeitszeit angepasst. Er steht Personen zu, die seit mindestens 6 Monaten in einem Unternehmen oder einer Vereinigung mit Sitz im Großherzogtum Luxemburg beschäftigt sind.

Er wird mit tatsächlicher Arbeitszeit gleichgesetzt und vergütet (max. 4x der soziale Mindestlohn).

Der Antrag erfolgt über ein Formular, das vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber ausgefüllt wird; der Arbeitgeber kann den Antrag nicht ablehnen, aber einen Aufschub beantragen. Die Unterlagen, einschließlich Zeugnissen und Arbeitsvertrag, müssen vor Beginn des Kurses an das MEN geschickt werden.

Den Antrag auf Gewährung von Sprachurlaub können Sie hier herunterladen.

Unbezahlter Bildungsurlaub

Dieser Urlaub richtet sich an Beschäftigte des Privatsektors mit einer Betriebszugehörigkeit von mindestens 2 Jahren. Er ermöglicht die Teilnahme an einer Fortbildung, die nicht in direktem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit steht. Die Dauer beträgt mindestens 4 Wochen und höchstens 6 Monate und kann über 2 Jahre kumuliert werden.

Der Antrag muss 2 bis 4 Monate im Voraus gestellt werden. Der Arbeitgeber muss innerhalb von 30 Tagen antworten (keine Antwort, stillschweigende Zustimmung). Er kann den Urlaub ablehnen oder verschieben.

Der Vertrag wird während des Urlaubs ausgesetzt (keine Lohnfortzahlung und kein Sozialschutz). Der Arbeitsplatz und die Betriebszugehörigkeit sind bei der Rückkehr garantiert.

Detaillierte Informationen finden Sie auch auf der Seite der Gewerbeaufsicht ITM.

Weitere Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung:

  • Jugendurlaub: 60 Tage (max. 20 alle 2 Jahre) zur Unterstützung von Jugendaktivitäten.
  • Urlaub für Freiwillige: 20 Tage alle 2 Jahre, bis zu 60 Karrieretage für Feuerwehr und Rettungsdienste.
  • Bildungsurlaub für Personalvertreter: 1 Woche/Mandat für Unternehmen mit 15-49 Beschäftigten, 2 Wochen für 50-150 und 1 Woche/Jahr für >150 Beschäftigte.

 

Gleitende Arbeitszeit: Individuelle Gestaltung der Arbeitszeiten unter Berücksichtigung der dienstlichen Erfordernisse, der Wünsche anderer und der gesetzlichen Grenzen (10 Std./Tag, 48 Std./Woche). Die Einführung erfolgt durch Vereinbarung oder Abkommen mit der Personaldelegation.

Finanzielle Hilfen

Steuerliche Absetzbarkeit

Arbeitnehmer können die Kosten für berufliche Weiterbildung von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen, wenn diese Ausgaben mit ihrer Beschäftigung in Luxemburg verbunden sind und ihrer beruflichen Weiterentwicklung dienen. Dazu gehören die Kosten für Weiterbildungen und der Kauf von Fachbüchern für den beruflichen Gebrauch.

Forderungen des LCGB zur Weiterbildung

  • Recht auf Weiterbildung: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf 10% seiner Jahresarbeitszeit für die Weiterbildung.
  • Bezahlte Auszeit: Finanzierung einer Auszeit, um sich neu zu qualifizieren oder umzuschulen.
  • Ausbildung gegen den digitale Bruch: Soziale und menschliche Begleitung zur Bekämpfung der digitalen Ausgrenzung.
  • Erweiterter Sprachurlaub: Ausweitung des Sprachurlaubs auf die anderen Amtssprachen (Französisch, Deutsch).
  • Zentrales Inventar und Koordinationszentrum: Einrichtung zur Strukturierung des Bildungsangebots und zur Anpassung der Kurse an die Bedürfnisse.
Zurück zur Übersicht