Aufgrund von Grundsatzvereinbarungen, die kürzlich zwischen den französischen Arbeitgebern und einigen Gewerkschaften in Frankreich getroffen wurden, riskieren französische Grenzgänger in Luxemburg, dass ihr Arbeitslosengeld im Falle einer Entlassung drastisch sinkt.
Nach neuesten Informationen sieht es so aus, als würden die Berechnungsgrundlagen für das Arbeitslosengeld künftig mit einem niedrigeren Koeffizienten berechnet, um die Leistungen für französische Grenzgänger zu senken, und zwar mit unterschiedlichen Koeffizienten für jedes Grenzland. Es scheint auch, dass die Definition von angemessener Arbeit geändert wird, um Arbeitslose zu zwingen, viel ungünstigere Arbeitsangebote als bisher anzunehmen.
Diese Maßnahme ist Teil des Bestrebens der französischen Regierung, erhebliche soziale Einschnitte vorzunehmen, nur um den Haushalt einzusparen. Nach der viel gescholtenen Rentenreform, die Millionen von Franzosen zu spüren bekamen, hat die Regierung erneut beschlossen, die sozialen Errungenschaften von Millionen Franzosen anzugreifen.
Die Gewerkschaften LCGB und OGBL sind entsetzt über diese erneute Diskriminierung der französischen Grenzgänger durch ihre Regierung. Es ist untragbar, dass ein französischer Grenzgänger in Bezug auf die Arbeitslosigkeit diskriminiert wird.
Die Gewerkschaften OGBL und LCGB werden sich beraten, um eine starke und gemeinsame Antwort auf diese neue Diskriminierung der Grenzgänger zu geben.
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Christophe KNEBELER, beigeordneter Generalsekretär LCGB
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