Am 14. November 2024 hat der LCGB, Mehrheitsgewerkschaft im Transportsektor, mit dem Arbeitgeberverband (Groupement Transport) eine Grundsatzvereinbarung im Rahmen der Erneuerung des Kollektivvertrags für den Transport- und Logistiksektor unterzeichnet, der für das fahrende Personal und das sesshafte technische Personal gilt.
Zur Erinnerung: Dieser Kollektivvertrag war von der früheren Mehrheitsgewerkschaft seit nunmehr fast 13 Jahren nicht mehr neu verhandelt worden, und in dieser Zeit wurden die Beschäftigten in diesem Sektor im Stich gelassen!
Der LCGB hat als neuer Sprecher seine Verantwortung übernommen und konnte folgende Vorteile und Verbesserungen aushandeln und durchsetzen:
Vergütung und Prämien
- Lohnerhöhung um durchschnittlich 2,5 % für alle Lohntabellen;
- Einführung einer monatlichen Prämie von 50 € brutto für Fahrer/innen unter der Bedingung, dass ADR-Transporte vom Arbeitgeber angefordert werden.
Anpassung von Fahrtkosten, Übernachtungszuschuss und Kilometergeld bis zum steuerlich absetzbaren Höchstbetrag nach den Tabellen des Finanzamts
- Fahrtkosten : 3,50 € bei Fahrt im Inland,9,50 € bei Fahrt ins Ausland
- Übernachtungszuschuss: 1,50 € im Inland, 7,50 € im Ausland
Für eine Fahrt ins Ausland, die länger als 24 Stunden dauert, erhält der Fahrer oder Beifahrer eine Entschädigung von 2,50 € pro Tag.
- Kilometergeld: Erhöhung der Kilometerpauschale auf 0,30 € pro Kilometer.
Weiterbildung
Der Arbeitgeber muss (endlich) die Arbeitsstunden bezahlen, die für die Weiterbildung benötigt werden (Code 95).
Vor der offiziellen Unterzeichnung vor Jahresende, wir noch die endgültige Textfassung ausgearbeitet. So wird der neue Kollektivvertrag ab dem 1. Januar 2025 für eine Dauer von zwei Jahren gelten.
Der Fachverband LCGB-Transport wird weiterhin sein Engagement fortsetzen und dies im Interesse aller Beschäftigten in dieser Branche.
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