Quadripartite: Gemeinsame Gewerkschaftsforderungen für eine Verbesserung der CNS-Leistungen

Luxemburg, den 5. November 2024 – Am 6. November 2024 um 14.30 Uhr findet im Kulturzentrum „Op der Schmelz“ in Düdelingen die erste Quadripartite-Sitzung der Legislaturperiode 2023-2028 statt. Bei dieser Gelegenheit haben die im Verwaltungsrat der Gesundheitskasse (CNS) vertretenen Gewerkschaften CGFP, FGFC, LCGB und OGBL beschlossen die Aufnahme einer Reihe von Punkten in die Tagesordnung gemeinsam zu beantragen: eine Bestandsaufnahme der seit den Quadripartite-Sitzungen von 2016 zugesagten neuen Leistungen bzw. der neuen kieferorthopädischen Leistungen, die Verwaltungskosten der CNS sowie die Übernahme der Mutterschaftskosten durch die CNS und die Mitfinanzierung der Krankenhausinfrastrukturen seitens der CNS.

Zahnärztliche Behandlungen und Sehhilfen: Leistungsverbesserungen hinken hinterher

Die Gewerkschaften möchten daran erinnern, dass die Quadripartite 2016 eine Reihe von Leistungsverbesserungen mit insbesondere höheren Erstattungen für zahnärztliche Behandlungen und Sehhilfen beschlossen hatte. Abgesehen von einigen kleineren Anpassungen, die sich auf spezifische Kostenübernahmen beschränken (z.B. Parodontalbehandlungen oder Dioptrien mit hohem Wert), bleiben diese Verbesserungen bis heute leere Versprechen.

Zu den angekündigten, aber nie umgesetzten Verbesserungen gehören z.B. die Einführung eines Tarifs für Kompositfüllungen (die sogenannte „weiße Zahnfüllung“), die Übernahme von Implantaten bzw. eine Verkürzung der Erneuerungsdauer von Zahnprothesen bzw. die Übernahme von refraktärer Chirurgie oder generell höhere Rückerstattungen oder kürzere Rückerstattungsfristen für Brillen und Kontaktlinsen.

Eine zunehmende Zweckentfremdung der Sozialversicherungsbeiträge, die richtiggestellt werden muss

Während die Leistungsverbesserungen trotz wiederholter politischer Zusagen weiterhin hinterherhinken, muss man jedoch feststellen, dass die Finanzreserve der CNS zunehmend zur Finanzierung von Ausgaben herangezogen wird, die letztlich nicht in ihren Anwendungsbereich fallen, sondern eher zu Lasten des Staatshaushalts gehen sollten. Die seit 2020 immer wiederkehrenden Defizite und der negative Trend der CNS-Reserve sind auch auf diese Zweckentfremdung der Sozialversicherungsbeiträge zurückzuführen. In diesem Zusammenhang möchten die Gewerkschaften daran erinnern, dass die Quadripartite in ihrer Sitzung vom 4. Mai 2022 beschlossen hatte, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die eine Analyse der Situation vornehmen und konkrete Lösungsansätze erarbeiten sollte.

Die Mutterschaftszulage ist das Paradebeispiel für die Ausgaben, die der Staat dem CNS gesetzlich auferlegt hat. Diese Zulage soll den Teil der Mutterschaftskosten abdecken, der bis 2010 vom Staatshaushalt getragen wurde, reicht aber bei weitem nicht aus, um die tatsächlichen Kosten für die CNS zu decken. Seit ihrer Gründung im Jahr 2011 ist die Zuweisung bei 20 Mio. € eingefroren, obwohl sich die jährlichen Kosten inzwischen auf fast 40 Mio. € belaufen dürften. Die Gewerkschaften schätzen, dass sich die zusätzlichen Kosten für die CNS im Zeitraum 2011-2024 auf rund 150 Mio. € belaufen.

In diesem Zusammenhang und in Anlehnung an die Forderungen der Gewerkschaften in Bezug auf die Rentenversicherung fordern die Gewerkschaften, dass alle Verwaltungskosten der CNS aus dem Staatshaushalt übernommen werden. Dasselbe gilt für die Beteiligung an den Kosten der mobilen und immobilen Investitionen der Krankenhäuser in Höhe von 20 %, die der CNS gesetzlich vorgeschrieben ist, obwohl die Krankenhausplanung in den Zuständigkeitsbereich des Staates fällt.

Diese Forderungen nach einer Konzentration der Ausgaben der CNS auf ihr Kerngeschäft, d.h. die Übernahme von Geldleistungen (z.B. Krankengeld) und Sachleistungen (z.B. Erstattung von Pflegeleistungen und Honorarquittungen oder Kostenübernahme für Medikamente), decken sich im Übrigen mit den ersten diesbezüglichen Schlussfolgerungen der Quadripartite vom 23. Juni 2023 für eine bessere Trennung zwischen staatlichen Investitionen und denen der CNS.

Die Ministerin für Gesundheit und soziale Sicherheit muss handeln

Eine angemessene Übernahme der oben genannten Kosten durch den Staatshaushalt würde es ermöglichen, ausreichende finanzielle Mittel zu beschaffen, um wesentliche Verbesserungen der Erstattungen für Zahnbehandlungen (wo 50 % der Kosten von den Versicherten getragen werden) oder Sehhilfen (wo 75 % von den Versicherten getragen werden) umsetzen zu können. Die rasche Umsetzung einer Anpassung der Finanzierung der Mutterschaftsausgaben und der Verwaltungskosten der CNS, zusammen mit einer Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze, würde es ebenfalls ermöglichen, den für 2025 und 2026 prognostizierten negativen Trend umzukehren und die finanzielle Nachhaltigkeit der CNS über den Horizont von 2027 hinaus zu gewährleisten.

Somit entsprechen die gewerkschaftlichen Forderungen einer wachsenden Nachfrage der Versicherten, unsere Sozialversicherung moderner und effizienter zu gestalten und gleichzeitig für den finanziellen Fortbestand der CNS zu sorgen. Für jede ihrer Forderungen erwarten CGFP, FGFC, LCGB und OGBL, dass die zuständige Ministerin der Quadripartite konkrete Vorschläge für eine rasche Umsetzung im Interesse aller Versicherten unterbreitet.

 

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