Bei den letzten Sozialwahlen vom 12. März 2024 hat der LCGB auf demokratische Weise alle (15-0) Mandate bei Sales-Lentz und unter vollständiger Einhaltung der großherzoglichen Verordnung Nr. 838 vom 11. September 2018 über die Wahlvorgänge für die Ernennung der Personalvertreter gewonnen.
Einige Tage später, und trotz ständiger Anwesenheit eines OGBL-Beobachters im Wahllokal, reichten diese bei der Gewerbeaufsicht (ITM) einen Einspruch ein, um die Wahlen anzufechten, und zwar aufgrund von unbedeutenden Argumenten, die ohnehin keinen Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt hätten.
Nach der Neuauszählung der Stimmzettel machte die ITM in ihrer Stellungnahme deutlich, dass sich das Ergebnis nicht in Bezug auf die Sitzverteilung unterscheidet und lediglich das Ergebnis in Bezug auf die Anzahl der Einzelstimmen, die die LCGB-Kandidaten er- hielten, unterschiedlich ist.
Somit ist der Fehler nicht zu Lasten der anderen Gewerkschaft gegangen, sondern zu Lasten des LCGB.
Trotzdem hat die ITM dem Einspruch der anderen Gewerkschaft zugestimmt. Der LCGB hat diese Entscheidung angefochten. Dieser Schritt ist notwendig, damit die regulär gewählten Delegierten so schnell im strikten Interesse der Arbeitnehmer wie möglich fortsetzen können.
Die Anfechtung beim Verwaltungsgericht hat eine aufschiebende Wirkung. Die Wahlen werden also nicht am 22. Oktober 2024 stattfinden, das hängt von der Anfechtung ab!
Ihre LCGB-Delegierten setzen ihre Arbeit bis zu einer Entscheidung fort und sind für Sie da.
Zurück zur Übersicht