Arbeitsverträge und Mindestlohn in Luxemburg

Sie möchten in Luxemburg arbeiten oder haben gerade eine Arbeit in Luxemburg angefangen, dann sollten Sie folgendes wissen:

In Luxemburg gibt es zwei Arten von Arbeitsverträgen:

  • Der unbefristete Arbeitsvertrag (CDI) ist ein Arbeitsvertrag ohne Ablaufdatum und die übliche Vertragsform. Er kann jederzeit einseitig beendet werden. Falls die Kündigung vom Arbeitgeber ausgeht, muss ein objektiver und erheblicher Grund vorliegen sowie die Vorschriften des Kündigungsverfahrens eingehalten werden.
  • Der befristete Arbeitsvertrag (CDD) wird auf bestimmte Zeit zur Erfüllung einer genau festgelegten und nicht dauerhaften Aufgabe geschlossen. Der Abschluss eines solchen Vertrags ist gesetzlich streng geregelt und nur in bestimmten Fällen möglich. Die Vertragsdauer darf für ein und denselben Arbeitnehmer einschließlich Verlängerungen 24 Monate nicht überschreiten.

Gesetzlicher Mindestlohn

In Luxemburg gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn, der auf der Grundlage der beruflichen Qualifikation des Arbeitnehmers berechnet wird. Dies wird als sozialer Mindestlohn für qualifizierte und nicht qualifizierte Arbeitnehmer bezeichnet.

Unqualifizierter Arbeitnehmer (Index 944,43)

Alter SML€/Monat SML€/Stunde % des SML
≥ 18 Jahre 2.570,93 € 14.8609 € 100%
17-18 Jahre 2.056,74 € 11.8887 € 80%
15-17 Jahre 1.928,20 € 11,1456 € 75%

 

Qualifizierter Arbeitnehmer = 120% des SML (Index 944,43)

Monatslohn Stundenlohn
3.085,11 € 17,8330 €

 

Als qualifizierter Arbeitnehmer gilt:

  • ein Arbeitnehmer, der einen Beruf ausübt, welcher eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, die mit einem staatlich anerkannten Diplom bescheinigt wird, das mindestens einem CATP/DAP (von der technischen Berufsschule ausgestelltes Diplom) entspricht;
  • der Inhaber eines CCM („Certificat de Capacité Manuelle“) mit mindestens 2 Jahren einschlägiger Berufserfahrung;
  • der Inhaber eines CITP („Certificat d’Initiation Technique et Professionnelle“) mit mindestens 5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung;
  • ein Arbeiternehmer ohne Diplom, der aber wenigstens 10 Jahre Berufserfahrung nachweisen kann;
  • ein Arbeitnehmer der mindestens 6 Jahre schrittweise zunehmende fachliche Qualifikationen erworben hat, in einem Beruf, dessen Ausbildung nicht durch ein offizielles Diplom bestätigt wird.

Erhöhung des sozialen Mindestlohns

Der Mindestlohn steigt entweder aufgrund einer Indexierung der Löhne oder aufgrund einer von der Regierung beschlossenen Anpassung:

  1. Die automatische Indexierung der Löhne

Jedes Gehalt (einschließlich des sozialen Mindestlohns) wird automatisch an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten angepasst. Dies wird gemeinhin als Index bezeichnet.

Jedes Mal, wenn ein Index ausgelöst wird, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Bruttolöhne aller seiner Mitarbeiter um 2,5 % zu erhöhen.

  1. Die gesetzliche Anhebung der sozialen Mindestsätze

Das luxemburgische Arbeitsrecht sieht vor, dass die Regierung in jedem ungeraden Jahr einen Bericht über die allgemeine Einkommensentwicklung vorlegen muss und dann durch eine Gesetzesänderung eine entsprechende Anpassung der sozialen Mindestlöhne vornehmen kann. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Erhöhung der sozialen Mindestlöhne zum 1. Januar des betreffenden Jahres umzusetzen.

Auf welcher Grundlage erfolgt die Berechnung?

Monatslohn: In diesem Fall bezieht der Arbeitnehmer unabhängig von der Anzahl der Arbeitstage pro Monat, unabhängig von der Inanspruchnahme von Urlaubstagen und unabhängig von eventuell geleisteter Feiertagsarbeit jeden Monat denselben Lohn.

Stundenlohn: In diesem Fall sind natürlich die geleisteten Arbeitsstunden zu entlohnen, denen die im Laufe des Monats in Anspruch genommenen Urlaubstage und die Feiertagsarbeit hinzuzufügen sind.

Leistungslohn: Die Leistung kann in einer bestimmten Anzahl hergestellter Teile oder bearbeiteter Quadratmeter, in Provisionen oder in einer prozentualen Verkaufsbeteiligung bestehen, um nur einige Beispiele zu nennen. Im Allgemeinen wird diese Art der Entlohnung mit einem Teil des klassischen Lohns (pro Monat oder pro Stunde) kombiniert.

 

Möchten Sie mehr über alle luxemburgischen Sozialleistungen erfahren? Weitere Informationen in der LCGB-Broschüre „Ihre Sozialleistungen“.

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