Sozialplan bei Tarkett GDL: Gewerkschaften retten ein Drittel der bedrohten Arbeitsplätze

Der LCGB und der OGBL haben am 13. Mai 2024 einen Sozialplan mit der Direktion von Tarkett GDL unterzeichnet. Nach zähen Verhandlungen konnte dank des Engagements der Delegierten und der Gewerkschaften die Anzahl der ursprünglich vorgesehenen Entlassungen deutlich reduziert werden.

Am 23. April hatte die Direktion angekündigt, 126 der 562 am Standort Clervaux beschäftigten Arbeitnehmer entlassen zu wollen, und dies trotz einem vor Kurzem vereinbartem Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung, der gerade erst vom Arbeitsministerium genehmigt wurde. Die Direktion hatte ihre Entscheidung damit begründet, dass ihre 4M-Beschichtungsanlage aufgrund der schwierigen Konjunkturlage bis Ende des Jahres stillgelegt werden soll.

Im Rahmen der Verhandlungen mit der Direktion konnten die Gewerkschaften schließlich die Zahl der vom Sozialplan betroffenen Arbeitnehmer von 126 auf 91 senken. Diese Zahl wird sich in den kommenden Wochen und Monaten wahrscheinlich noch deutlich verringern, da eine Reihe von ihnen vom Anpassungsvorruhestand profitieren können, und auch freiwillige Abgänge stattfinden werden.

Zu den von den Gewerkschaften im Rahmen dieses Sozialplans ausgehandelten Maßnahmen gehören u. a.:

  • eine Beschäftigungsgarantie bis zum 31. Dezember 2026 für alle verbleibenden Beschäftigten;
  • ein finanzieller Anreiz für freiwillige Abgänge;
  • die Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen (natürlich vorbehaltlich der Zustimmung des Arbeitsministeriums);
  • extralegale Abfindungen (bestehend aus einem festen sowie variablen Betrag, der von der Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Leistung und Anwesenheit abhängt);
  • Bereitstellung eines Budgets für die berufliche Wiedereingliederung;
  • Weiterbildungs- und Umschulungsmöglichkeiten, die auf eine Neuverwendung der Beschäftigten innerhalb des Unternehmens abzielen;
  • Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitgeber.

 

Die Direktion von Tarkett verpflichtet sich zudem, die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit die Beschäftigten in den Genuss der Wiedereingliederungshilfe sowie der Steuerbefreiung für außertarifliche Abfindungen kommen können. Zusätzlich hat sich die Direktion verpflichtet, den Beschäftigten bei administrativen Schritten zu helfen.

Schließlich werden die Gewerkschaften und die Direktion ein Treffen mit Vertretern des Arbeitsministeriums beantragen, um die Einführung des Anpassungsvorruhestandes für die Jahre 2024 und 2025 zu besprechen.

Die Gewerkschaften sowie die Personalvertreter stehen den Beschäftigten selbstverständlich weiterhin voll und ganz zur Verfügung, um sie während der gesamten Dauer der Anwendung dieses Sozialplans zu begleiten.

 

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