Ankunft von Uber in Luxemburg: Der Zugang zur Sozialversicherung und gute Arbeitsbedingungen müssen garantiert werden!

Luxemburg, den 06. Mai 2024 – Letzte Woche wurde bekannt gegeben, dass der Fahrdienstanbieter Uber in Partnerschaft mit Webtaxi künftig in Luxemburg tätig sein darf.

Der LCGB setzt sich für den Erhalt der sozialen Errungenschaften und des Arbeitsrechts für die Fahrer ein. Auch wenn laut Ankündigung nur Fahrer mit einer Taxifahrerlizenz bei Uber arbeiten dürfen, wurde die Zulassung dieses Fahrdienstes bisher nicht ohne Grund verweigert. Eine Verschlechterung der Rechte von Taxifahrern muss verhindert werden.

Der LCGB setzt sich für eine strikte Interessenvertretung und gegen jede Scheinselbständigkeit ein. In einem ersten Schritt wird der LCGB mit den betroffenen Unternehmen Kontakt aufnehmen, um die Details zu besprechen.

Aufgrund der neuen Arbeitsformen, die durch die Digitalisierung entstehen, fordert der LCGB seit langem, eine Anpassung des gesetzlichen Rahmens, um prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu vermeiden, unter anderem durch:

  • eine Neudefinition des Begriffs „Arbeitnehmer“, um klar zwischen einem abhängigen und einem selbstständigen Beschäftigungsverhältnis zu unterscheiden;
  • eine Neudefinition des Arbeitsvertrages auf Basis von mindestens drei Kriterien (Weisungsgebundenheit, Arbeitsleistung und Entgeltzahlung);
  • die Beibehaltung des unbefristeten Arbeitsvertrags als Standardvertrag;
  • die Beibehaltung der gesetzlichen Begrenzung der Verlängerungen von befristeten Verträgen;
  • klarere und präzisere gesetzliche Regelung der Rechte und des Rechtsschutzes von Selbständigen;
  • die Definition der neuen Arbeitsformen über digitale Plattformen, einschließlich einer klaren und präzisen Definition der Rechte und Pflichten, die sich sowohl für den Anbieter als auch für den Kunden ergeben;
  • die Schaffung eines präzisen Rechtsrahmens für die Sharing Economy, um Scheinselbständigkeit zu vermeiden (Uber-Phänomen, über eine Plattform angestellte Putzfrauen);
  • die Entwicklung neuer Finanzierungsformen der Sozialversicherung mit garantiertem Zugang für die neuen Arbeitsformen, wobei ein Teil der Mehrwertsteuer auf digitale Produkte und Dienstleistungen zur Finanzierung beitragen könnte;
  • die Klärung der Verantwortlichkeiten bei Unfällen bei zunehmender Automatisierung der Arbeitsplätze (z.B. autonome Fahrzeuge).

 

Kontakt:
Paul GLOUCHITSKI, Gewerkschaftssekretär des LCGB
Tel.: +352 49 94 24 230
Mobil: +352 691 733 023
E-Mail: pglouchitski@lcgb.lu

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